Erstellt 10.12.09, 14:53h, aktualisiert 21.12.09, 14:19h
Hintergrund sind Überlegungen der Ministerpräsidenten zu einer Reform der Gebührenerhebung. Aktuell beträgt die sogenannte PC-Gebühr 5,76 Euro pro Monat, was der Gebühr für ein Radiogerät entspricht. Sie könnte mit der Beginn der neuen Gebührenperiode im Jahr 2013 auf den normalen Betrag von derzeit 17,98 Euro steigen, weil zunehmend auch Fernsehprogramme über das Internet erhältlich sind. Die PC-Gebühr wird bei Privatpersonen nur dann fällig, wenn kein anderes Radio- oder Fernsehgerät vorhanden ist. Zum Ende des Jahres 2008 waren 187.000 "neuartige Rundfunkgeräte" angemeldet.
Kritik an Beweislast-Umkehr
Die FDP kritisiert auch die Überlegung der Staatskanzleien, künftig dem Bürger die Beweislast aufzuerlegen, ob er Rundfunkgeräte vorhält oder nicht. "Das darin zum Ausdruck kommende Misstrauen gegenüber dem Bürger ist eines Rechtsstaates nicht würdig", sagte Müller-Sönksen. Damit würden alle Bürger als potenzielle Schwarzseher gebrandmarkt.
Der Chef der in Medienfragen federführenden Staatskanzlei von Rheinland-Pfalz, Martin Stadelmaier (SPD), sagte dem epd, bei der Diskussion über eine mögliche Beweislastumkehr werde übersehen, welches Ziel ein solcher Schritt habe. Wenn die Bürger künftig eine Versicherung dazu abgeben müssten, ob sie Rundfunkgeräte vorhalten, könne die Zahl der Außendienstmitarbeiter der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) deutlich reduziert werden. Das hätte niedrigere Gebühren zur Folge, sagte Stadelmaier.
Die Ministerpräsidenten hatten im November vereinbart, bis zum kommenden Juni eine Entscheidung über die Zukunft der Rundfunkgebühren zu fällen. Noch ist aber nicht klar, ob es künftig eine modifizierte, weiterhin von den genutzten Geräten abhängige Gebühr oder eine sogenannte Haushalts- und Betriebsstättenabgabe geben wird. Eine Kopfpauschale oder eine Steuerfinanzierung haben die Länderchefs bereits ausgeschlossen. (epd)
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