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Wegen Bespitzelung

BND muss Journalisten entschädigen

Erstellt 13.12.09, 09:22h

Der Bundesnachrichtendienst hatte über vier Jahre den Journalisten Andreas Förster ausspähen lassen. Das Landgericht Berlin sah hierin eine grobe Verletzung des Persönlichkeitsrechts und verurteilte den Geheimdienst zu 10.000 Euro Entschädigung.

BND-Chef Uhrlau
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BND-Chef Ernst Uhrlau. (Archivbild: rtr)
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BND-Chef Ernst Uhrlau. (Archivbild: rtr)
HAMBURG/BERLIN - Das Landgericht Berlin hat den Bundesnachrichtendienst (BND) zu einer Entschädigung des von ihm bespitzelten Journalisten Andreas Förster verurteilt. Danach müsse er 10.000 Euro an den Autor der "Berliner Zeitung" zahlen, berichtete das Hamburger Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" am Samstag vorab.

Ein Mann mit dem Decknamen "Sommer" habe im Auftrag des BND über vier Jahre versucht, dem Politikredakteur Details zu seinen journalistischen Recherchen rund um das Geheimdienstmilieu zu entlocken. Nach Ansicht des Gerichts habe es sich dabei um eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung gehandelt. Eine Entschuldigung des BND-Präsidenten reiche nicht aus.

Auch andere Journalisten betroffen

Auch sei für die Kammer nicht ersichtlich, dass der BND "aus den Geschehnissen die erforderlichen Konsequenzen gezogen" habe. Der Dienst habe "nicht transparent gemacht, wie genau die dienstinterne Weisungs- und Verfügungslage verschärft wurde", heißt es im Verhandlungsprotokoll. Auch andere Journalisten, darunter "Spiegel"-Reporterin Susanne Koelbl, seien vom BND ausgespäht worden.

Försters Anwalt Christian Schertz bezeichnete die Entscheidung laut Magazin als "Sieg für die Pressefreiheit". Der BND wolle die Urteilsbegründung prüfen und gegebenenfalls Rechtsmittel einlegen. (ddp, ksta)



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