Erstellt 13.12.09, 09:22h
Ein Mann mit dem Decknamen "Sommer" habe im Auftrag des BND über vier Jahre versucht, dem Politikredakteur Details zu seinen journalistischen Recherchen rund um das Geheimdienstmilieu zu entlocken. Nach Ansicht des Gerichts habe es sich dabei um eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung gehandelt. Eine Entschuldigung des BND-Präsidenten reiche nicht aus.
Auch andere Journalisten betroffen
Auch sei für die Kammer nicht ersichtlich, dass der BND "aus den Geschehnissen die erforderlichen Konsequenzen gezogen" habe. Der Dienst habe "nicht transparent gemacht, wie genau die dienstinterne Weisungs- und Verfügungslage verschärft wurde", heißt es im Verhandlungsprotokoll. Auch andere Journalisten, darunter "Spiegel"-Reporterin Susanne Koelbl, seien vom BND ausgespäht worden.
Försters Anwalt Christian Schertz bezeichnete die Entscheidung laut Magazin als "Sieg für die Pressefreiheit". Der BND wolle die Urteilsbegründung prüfen und gegebenenfalls Rechtsmittel einlegen. (ddp, ksta)
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