Erstellt 08.01.10, 20:59h, aktualisiert 10.01.10, 16:43h
JÖRG BUTTGEREIT: In den 1980er und 90ern wäre es niemals möglich gewesen, die Filme im musealen Umfeld zu zeigen. Ich erinnere mich, dass ich 1982 mal meinen Film „Blutige Exzesse im Führerbunker“ in einer Berliner Kneipe gezeigt habe, da tauchten sofort Zivilbeamte auf. Damals hätte ich es mir nicht träumen lassen, dass meine Filme jemals im Museum gezeigt werden. 2007 lief ja auch ein Theaterstück von mir im Berliner Hebbel-Theater - „Captain Berlin vs. Hitler“. Das wurde sogar vom Kulturfonds der Stadt Berlin gefördert.
Und wie fühlt es sich an, als ehemaliger Bürgerschreck vom Kulturbetrieb hofiert zu werden?
BUTTGEREIT: Es ist doch schön, wenn man gleitend von der Kriminalisierung zur Musealisierung übergeht - ohne, dass sich an den Filmen selber etwas geändert hätte. Das Düsseldorfer Filmmuseum ist ja eine staatliche Institution - und wenn es nach dem Staat gegangen wäre, gäbe es manche Filme, die nun dort gezeigt werden, gar nicht mehr. Vom Film „Nekromantik 2“ sollten eigentlich die Negative vernichtet werden. Erst später ist der Film dann im Gerichtsverfahren ganz offiziell zu „Kunst“ erklärt worden. Nach dem Prozess war der Film sogar auf der Titelseite des amerikanischen Branchenblatts „Variety“.
Das heißt, die Verbote und Gerichtsverfahren haben auch maßgeblich zu Ihrer Popularität beigetragen?
BUTTGEREIT: Ach, so eine Indizierung nützt einem als Filmemacher herzlich wenig. Denn schließlich kann niemand die Filme kaufen und sehen - selbst wenn man überall darüber spricht. Und wenn dann erst zwei Jahre später das Gerichtsurteil kommt, ist die Sache längst gelaufen. Mal davon abgesehen, dass man sich ja keinesfalls darauf verlassen kann, so einen Prozess zu gewinnen. Das war eine heikle Sache und ich hätte sehr gerne darauf verzichtet - auch, wenn ich dadurch vielleicht etwas bekannter geworden bin.
Gab es denn in den 1980er und 90er Jahren außerhalb der Horrorfilm-Szene schon Unterstützung von offizieller Seite?
BUTTGEREIT: Sehr wichtig war für mich, dass ich 1994 mit dem Film „Schramm“ für den „Max-Ophüls-Preis“ nominiert wurde. Das hat die Festivalleitung in Saarbrücken ganz gezielt gemacht, um mich in dem „Nekromantik 2“-Gerichtsprozess zu unterstützen. Da habe ich gemerkt, dass es auch im Kulturbetrieb Leute gibt, die Akzente setzen und sich gegen die Verfolgung, die ich damals erlitten habe, stemmen.
Wie gehen Sie damit um, dass Ihre Arbeit vom Gericht zu „Kunst“ erklärt wurde und dass sich jetzt ein staatliches Museum für Ihre Arbeit interessiert? Ehrt oder ärgert Sie das?
BUTTGEREIT: Ach, ich sehe das ganz pragmatisch. Eigentlich wehre ich mich gegen diese merkwürdige Unterscheidung zwischen „Kunst“ und „Schmuddelkram“. Aber inzwischen habe ich verstanden, dass man wohl „Kunst“ draufschreiben muss, um arbeiten zu dürfen. Das gehört zu den Spielregeln. Ich habe auch nichts gegen Kunst. Aber viele meiner Lieblingsfilme fallen wohl eher in die Kategorie „Schund“ oder „Trivialkultur“. Einige davon zeige ich übrigens auch am Samstag im Museum. Die haben mir dort eine Carte Blanche gegeben, und jetzt benutze ich also diesen heiligen Ort, um ihn wieder zu entweihen.
Inzwischen machen Sie vor allem Hörspiele und arbeiten als Filmkritiker. Warum?
BUTTGEREIT: Nach dem gewonnenen Gerichtsprozess habe ich aufgehört und mich anderen Sachen zugewandt. Als das Gericht den Film zu „Kunst“ erklärte, hatte ich das Gefühl, dass ich meine Mission erfüllt hatte.
Das Gespräch führte Kerstin Meier
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