Von Christian Bommarius, 13.01.10, 22:39h
Nicht der Täter hatte sich dazwischen verändert, auch neue Tatsachen - brutales Verhalten im Vollzug, sexuelle Übergriffe etc. - sind nicht bekannt geworden, gewandelt haben sich ausschließlich die Ansichten der Gutachter. Deshalb hat nun auch der Bundesgerichtshof die Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung zu Recht abgelehnt. Sie ist nur zulässig, wenn „neue Tatsachen“ die Gefährlichkeit des Täters begründen; die gewandelte Einschätzung der Gutachter ist aber keine neue Tatsache.
Die Sicherungsverwahrung ist eine Strafe nach Verbüßung der Strafe, um die Öffentlichkeit vor weiteren Verbrechen zu schützen. Juristen bezeichnen sie euphemistisch als „Maßregel“, aber tatsächlich ist sie nichts anderes als das schärfste Schwert des Strafrechts, das den Delinquenten trifft, um ihn daran zu hindern, jemals wieder Delinquent zu werden. Wird sie - wie es erst seit einer Gesetzesänderung im Juli 2004 möglich ist - nachträglich angeordnet, handelt es sich um einen Eingriff in das ursprüngliche Urteil.
Allein das ist rechtsstaatlich fragwürdig genug. Hinzu kommt, dass die Schärfe der Waffe im beschämenden Gegensatz zu ihrer Treffergenauigkeit steht. Vor zwei Jahren ist eine spektakuläre Studie von Bochumer Kriminologen erschienen, in der die Fälle von 89 Straftätern ausgewertet wurden, die entlassen worden waren, obwohl Staatsanwaltschaften und Gutachter sich wegen anhaltender Gefährlichkeit für nachträgliche Sicherungsverwahrung ausgesprochen hatten. Die Kriminologen kamen zu dem Ergebnis, dass 95 Prozent der Täter zu Unrecht als gefährlich eingestuft worden waren. Mehr als die Hälfte von ihnen war überhaupt nicht mehr straffällig geworden, nur drei der Entlassenen waren wegen eines Gewaltdelikts verurteilt worden. In einem Wort: Die nachträgliche Sicherungsverwahrung ist gescheitert.
Danke, Kelvin.
14.01.2010 | 10.54 Uhr | NinjaGirl
Eine berechtigte Frage, was mit einem Täter nach Verbüssung der Strafe geschehen soll, wenn er qualifizierten Einschätzungen zufolge eben NICHT…
5%...
14.01.2010 | 09.58 Uhr | post_1551
Solange auch nur EIN EINZIGER Täter rückfällig wirden, ist es richtig, die Bürger grundsätzlich vor ALLEN Delinquenten zu schützen. Dass dies nicht…
Täter- vor Opferschutz
14.01.2010 | 09.14 Uhr | Kelvin
Die nachträgliche Sicherungsverwahrung ist keine Strafe, sondern dient dem Schutz der Bevölkerung vor weiteren schweren Straftaten. Dieses Instrument…
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