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Leitartikel zur Sicherungsverwahrung

Gesetz ohne Sinn

Von Christian Bommarius, 13.01.10, 22:39h

Wie gefährlich der Sexualstraftäter von Heinsberg ist, können auch Gutachter nicht sicher sagen. Eine nachträgliche Sicherungsverwahrung ist zudem rechtsstaatlich fragwürdig - zumal eine Studie zeigte, wie oft Sachverständige in ihren Einschätzungen daneben liegen.

Ex-Häftling
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Bürger demonstrieren gegen den Aufenthalt des Ex-Häftlings in ihrem Dorf. (Bild: dpa)
Ex-Häftling
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Bürger demonstrieren gegen den Aufenthalt des Ex-Häftlings in ihrem Dorf. (Bild: dpa)
Niemand weiß, ob und bis zu welchem Grade der Sexualstraftäter von Heinsberg nach Verbüßung seiner Strafe und Entlassung in die Freiheit noch gefährlich ist. Auch die Gutachter wissen es nicht: Vor der Verurteilung hatten sie ein erhöhtes Rückfallrisiko des Täters verneint, vor seiner Freilassung hatten sie es bejaht.

Nicht der Täter hatte sich dazwischen verändert, auch neue Tatsachen - brutales Verhalten im Vollzug, sexuelle Übergriffe etc. - sind nicht bekannt geworden, gewandelt haben sich ausschließlich die Ansichten der Gutachter. Deshalb hat nun auch der Bundesgerichtshof die Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung zu Recht abgelehnt. Sie ist nur zulässig, wenn „neue Tatsachen“ die Gefährlichkeit des Täters begründen; die gewandelte Einschätzung der Gutachter ist aber keine neue Tatsache.

Die Sicherungsverwahrung ist eine Strafe nach Verbüßung der Strafe, um die Öffentlichkeit vor weiteren Verbrechen zu schützen. Juristen bezeichnen sie euphemistisch als „Maßregel“, aber tatsächlich ist sie nichts anderes als das schärfste Schwert des Strafrechts, das den Delinquenten trifft, um ihn daran zu hindern, jemals wieder Delinquent zu werden. Wird sie - wie es erst seit einer Gesetzesänderung im Juli 2004 möglich ist - nachträglich angeordnet, handelt es sich um einen Eingriff in das ursprüngliche Urteil.

Allein das ist rechtsstaatlich fragwürdig genug. Hinzu kommt, dass die Schärfe der Waffe im beschämenden Gegensatz zu ihrer Treffergenauigkeit steht. Vor zwei Jahren ist eine spektakuläre Studie von Bochumer Kriminologen erschienen, in der die Fälle von 89 Straftätern ausgewertet wurden, die entlassen worden waren, obwohl Staatsanwaltschaften und Gutachter sich wegen anhaltender Gefährlichkeit für nachträgliche Sicherungsverwahrung ausgesprochen hatten. Die Kriminologen kamen zu dem Ergebnis, dass 95 Prozent der Täter zu Unrecht als gefährlich eingestuft worden waren. Mehr als die Hälfte von ihnen war überhaupt nicht mehr straffällig geworden, nur drei der Entlassenen waren wegen eines Gewaltdelikts verurteilt worden. In einem Wort: Die nachträgliche Sicherungsverwahrung ist gescheitert.



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