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Abgeltungssteuer

So holen Sie sich Ihr Geld zurück

Erstellt 22.01.10, 15:21h

Im vergangenen Jahr haben Banken zum ersten Mal die neue pauschale Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge abgeführt. Viele Sparer und Anleger können mit ihrer Steuererklärung zumindest einen Teil des Geldes zurückerhalten.

Abgeltungssteuer
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Seit vergangenem Jahr werden Kapitalerträge mit 25 Prozent besteuert. (Bild: dpa)
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Seit vergangenem Jahr werden Kapitalerträge mit 25 Prozent besteuert. (Bild: dpa)
Zahlreiche Fondssparer, Aktionäre und Besitzer anderer Wertpapiere haben die neue Abgeltungssteuer bereits zu spüren bekommen. Doch damit ist die Sache noch nicht vorbei. Jetzt müssen viele von ihnen erstmals ihre Kapitaleinkünfte nach neuen Regeln in der Steuererklärung abrechnen. Andere können profitieren, wenn sie das freiwillig machen. Die Zeitschrift Finanztest zeigt in ihrer aktuellen Ausgabe, was sie für die bevorstehende Steuererklärung wissen sollten.

Seit Einführung der Abgeltungssteuer fallen auch Kursgewinne von Papieren, die Anleger ab 2009 kaufen, unter die neue Steuer - ganz egal, wie lange der Anleger die Papiere vorher gehalten hat. Sobald der Sparerpauschbetrag von 801 Euro im Jahr (Ehepaare 1602 Euro) überschritten ist, wird für die Gewinne Abgeltungssteuer fällig, genauso wie für die Zinsen und Dividenden, die solche Papiere im Laufe der Zeit abwerfen.

Dass die laufenden Erträge aus Wertpapieren steuerpflichtig sind, ist nicht neu. Neu ist aber, dass für sie jetzt die pauschale Abgeltungssteuer von 25 Prozent gilt und nicht mehr der persönliche Steuersatz.

Vor allem Aktionäre trifft eine weitere Änderung hart: Das Halbeinkünfteverfahren gibt es nach neuem Recht nicht mehr. Damit zählen seit Anfang 2009 Dividenden und Kursgewinne immer komplett und nicht mehr nur zur Hälfte für die Steuer mit, sobald der Steuerfreibetrag überschritten ist.

Verkaufsgewinn jetzt steuerpflichtig

Haben Anleger seit dem 1. Januar 2009 Wertpapiere gekauft, profitieren sie nicht mehr von der früher geltenden Spekulationsfrist von einem Jahr.

Bevor die neue Steuer eingeführt wurde, waren Kursgewinne für das Finanzamt uninteressant, wenn die Wertpapiere mindestens ein Jahr gehalten wurden. Nur wenn ein Anleger zum Beispiel Fondsanteile oder Aktien vor Ablauf dieser Frist mit Erfolg verkauft hat, konnte das Finanzamt zugreifen - aber auch nur, wenn die Verkaufsgewinne insgesamt mindestens 600 Euro im Jahr betragen haben. Gewinne unter dieser Freigrenze waren steuerfrei.

Heute ist die Regelung anders: Egal, wann der Anleger verkauft, wird für die Gewinne Abgeltungssteuer fällig. Wenn zum Beispiel ein Sparer, der sein Depot bei einer Bank in Deutschland führt, im Februar 2009 Anteile an einem Aktienfonds gekauft und diese im November mit Gewinn verkauft hat, hat die Bank für den Gewinn bereits Abgeltungssteuer an das Finanzamt überwiesen.

Fondserträge mit Tücken

Trotzdem kann es sich für den Fondssparer lohnen, das Geschäft in der Steuererklärung abzurechnen - wenn er zum Beispiel sonst nur niedrige Einkünfte hat. Denn alle, die einen Steuersatz unter 25 Prozent haben, müssen für ihre Kapitaleinkünfte nur diesen niedrigeren Steuersatz zahlen, schreibt Finanztest. Besonders Menschen mit niedrigem Einkommen können von einer Rückzahlung ausgehen. Die Differenz zu der von der Bank bereits abgeführten Abgeltungssteuer zahlt das Finanzamt zurück. Das betrifft Menschen, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 15 000 Euro haben (bei Ehepaaren unter 30 000 Euro). Ein Orientierungswert für die Höhe des zu versteuernden Jahreseinkommens findet sich im Steuerbescheid vom Vorjahr.

Für die laufenden Erträge aus Wertpapieren macht es keinen Unterschied, ob der Anleger Fonds, Aktien oder Anleihen vor 2009 erworben hat oder erst später. So oder so werden für alle Zinsen und Dividenden seit Einführung der Abgeltungssteuer pauschal 25 % Steuern fällig.

Doch wer führt die Steuer ab?

Viele Anleger, die sich an Finanztest gewandt haben, stellen sich die Frage, ob die Bank sich darum kümmert oder ob sie selbst aktiv werden und ihre Kapitalerträge in der Steuererklärung abrechnen müssen. Haben Kunden ihr Depot in Deutschland, kümmert sich häufig tatsächlich die Bank um alles. Doch bei thesaurierenden Fonds, die von einer ausländischen Fondsgesellschaft aufgelegt wurden, muss der Anleger selbst aktiv werden.

Das gilt außerdem für Anleger, die ihr Depot nicht bei einer Bank in Deutschland haben, sondern bei einem ausländischen Institut. In dem Fall kommen sie in der Regel nicht daran vorbei, ihre Kapitalerträge in die Steuerformulare einzutragen.

Verluste, die ab 2009 bei Fonds, Anleihen oder Zertifikaten entstanden sind, können mit anderen Kursgewinnen und Erträgen verrechnet werden. Das übernimmt die Bank. Aktienverluste können hingegen nur mit Gewinnen aus Aktien ausgeglichen werden. Wurden mit vor 2009 erworbenen Aktien Verluste gemacht, so können diese bis 2013 über die Steuererklärung auch zusätzlich mit Gewinnen aus Kapitalvermögen verrechnet werden, nicht jedoch mit Zinsen und Dividenden.

Erstattung bei Rentnern

Vor allem viele Rentner können sich die Abgeltungssteuer teilweise oder sogar komplett zurückerstatten lassen. Das gilt auch für Rentner, deren persönlicher Steuersatz höher liegt als 25 Prozent. Denn Rentner profitieren vom Altersentlastungsbetrag, einem Steuerfreibetrag für Nebeneinkünfte, der ab dem 65. Lebensjahr gewährt wird.

Und wie bekommen Anleger ihr Geld vom Fiskus zurück? Da die Abgeltungssteuer direkt von den Banken an das Finanzamt abgeführt wird, muss der Anleger sich das Geld über eine Steuererklärung wiederholen. Dazu gibt er in der Steuererklärung in der Anlage KAP seine Kapitalerträge an. (ftd, afp)



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