Von Hariett Drack, 21.01.10, 10:07h, aktualisiert 09.02.10, 13:27h
Vor dem Landgericht muss sich der Handwerksmeister seit Donnerstag wegen versuchter Tötung auf Verlangen verantworten. Die 82-Jährige war drei Stunden nach dem Vorfall gestorben. Peter B. hatte sich auf eine Patientenverfügung seiner Schwiegermutter berufen, die von den Klinikärzten nicht abschließend geprüft worden war. Die Obduktion hatte ergeben, dass die vorübergehende Unterbrechung der Medikamentenzufuhr den Tod nicht verursacht hatte. Die Patientin war an einer Lungenentzündung gestorben.
Im Prozess stellte sich jetzt heraus, dass Peter B. die Verfügung nicht vollständig gelesen hatte - zumindest, was den entscheidenden Passus betrifft. „Wenn ich mich im unmittelbaren Sterbeprozess befinde, sollen an mir keine lebensverlängernden Maßnahmen mehr durchgeführt werden“, heißt es darin.
Die Seniorin lag jedoch keineswegs im Sterben, wie die Ärzte versicherten. Sie war drei Tage zuvor bei Bewusstsein mit einer Lungenentzündung eingeliefert worden. Am Tattag ging es ihr deutlich schlechter. Deshalb war sie ins künstliche Koma versetzt und auf die Intensivstation verlegt worden. Dort stabilisierte sich ihr Zustand, die Blutwerte hatten sich gebessert.
„Ich dachte, wir kriegen die Patientin wieder auf die Beine“, so die behandelnde Ärztin. Dies habe sie dem Angeklagten mitgeteilt. Allerdings habe sie auch ein plötzliches Ableben für möglich gehalten: „Bei einem so alten Menschen ist das nicht auszuschließen.“
In der Patientenverfügung gab es aber auch noch weitere, entscheidende Äußerungen, die der Angeklagte offensichtlich überlesen hatte: „Aktive Sterbehilfe lehne ich ab. Ich möchte in Würde und Frieden sterben können.“ Wie diese Willenserklärung mit den tumultartigen Szenen, die der Angeklagte durch sein Verhalten ausgelöst hatte, zu vereinbaren sei, dafür hatte Peter S. folgende Erklärung: „Davon wusste ich nichts. Ich wollte meiner Schwiegermutter nur Leid ersparen.“
Den richterlichen Vorhalt, durch das Abschalten der Geräte wäre seine Schwiegermutter beinah qualvoll erstickt und dies sei „alles andere als würdevoll“, konterte B. unbeirrt: „Die Oma wollte das alles so.“ Die behandelnde Ärztin sagte im Zeugenstand: „Er wollte kein Gespräch über die Patientenverfügung. Es konnte ihm nicht schnell genug gehen, dass sie stirbt und er wollte, dass wir sofort handeln.“
Dabei war der Angeklagte in der Patientenverfügung gar nicht namentlich erwähnt. Vielmehr hatte die Schwiegermutter ihre Tochter als allein Verantwortliche benannt. Nur sie sollte mit den Ärzten über eine passive Sterbehilfe entscheiden. Für Peter B. ist auch dies kein Problem: „Meine Frau war nicht abkömmlich. Sie musste sich um die Hausaufgaben der Kinder kümmern.“ Sie habe ihm am Telefon jedoch ihr Einverständnis für die Tat gegeben.
Eigenverantortung und Behördenkümmerer
21.01.2010 | 10.48 Uhr | Berlin1
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