Von Bernhard Romanowski, 27.01.10, 19:03h
Wie die Telekom-Mitarbeiter Sandra Berger und Klaus Jarling erläuterten, ist eine Versetzung der Anlage raus aus dem Dorf nicht rentabel für ihren Arbeitgeber. In Blankenheimerdorf, so Berger, habe man es mit einer großen Zahl an Nutzern und einer hohen Datenmenge zu tun. Zudem erlaube der Mast am Treuter Weg die baldige Umschaltung auf UMTS und könne auch zur Anbindung des Bahnhofs in Blankenheim-Wald dienen, sofern der Nutzungsvertrag verlängert würde. Sollte der Vertrag nicht mehr zustande kommen, so werde sich T-Mobile einen anderen Standort suchen. Es gebe bereits private Interessenten, da ein Alternativstandort laut T-Mobile baurechtlich nahezu überall in Blankenheimerdorf, also theoretisch auch auf einem Gebäude neben dem jetzigen Standpunkt zulässig sei.
Außerdem wären die Bewohner des Dorfes durch einen Funkmast außerhalb des Dorfes der gleichen Strahlungsmenge ausgesetzt wie jetzt. Man arbeite heutzutage mit mehreren leistungsschwachen Anlagen nahe beim Nutzer statt mit außerhalb der Ortschaften gelegenen, strahlungsstarken Anlagen, und könne so die gesetzlich festgelegten Grenzwerte in Sachen Strahlung sogar noch unterschreiten. Auf diese Werte solle man vertrauen, so Berger und Jarling.
Britta Prasmo-Claßen, die sachkundige Bürgerin der UWV und Sprecherin der Blankenheimerdorfer Bürgerinitiative, widersprach: „Ihre Schilderungen sind zu einseitig. Die biologische Seite des Strahlungsproblems können sie uns nicht erklären.“ Dem pflichtete Martin Croé, Fraktionschef der UWV, bei: „Ich habe so meine Zweifel an der Unabhängigkeit der Gremien, die für die Festlegung der Grenzwerte zuständig sind.“ Man habe den Vertrag schließlich nicht umsonst bereits vor zehn Jahren gekündigt.
Meinungen geteilt
Croé sprach sich gegen eine Errichtung solcher Anlagen in Wohngebieten und gegen eine Vertragsverlängerung aus. SPD-Fraktionschef Wilfried Wutgen plädierte dafür, die Dorfbevölkerung durch eine Befragung in die Entscheidung mit einzubeziehen. Jürgen Mellinghoff (FDP) dagegen hält eine Vertragsverlängerung für vernünftig, nicht zuletzt, weil der Gemeinde sonst die Pachteinnahme verloren geht. Letztlich sprachen sich die Ausschussmitglieder bei zwei Gegenstimmen aus den Reihen der UWV dafür aus, die Angelegenheit ohne Beschlussempfehlung an den Rat weiterzureichen.
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