Von Benjamin Jeschor, 29.01.10, 09:13h, aktualisiert 09.02.10, 13:53h
So soll der Angeklagte rund 400 Emails und etliche Briefe geschrieben sowie hunderte von Anrufen getätigt haben. Zudem sollen bei einer Hausdurchsuchung im November 2007 insgesamt 47 Dateien mit kinderpornografischem Inhalt auf seinem Computer gefunden worden sein. Wider erwarten nahm der 37-Jährige allerdings doch auf der Anklagebank Platz - allerdings in Handschellen von den Wachtmeistern vorgeführt. Wie sich herausstellte, hatten die Richter der 2. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht den Siegburger tags zuvor in Untersuchungshaft nehmen lassen, nachdem die Staatsanwaltschaft Dominique O. in einer weiteren Strafsache angeklagt hatte.
Wie Oberstaatsanwalt Fred Apostel auf Anfrage bestätigte, wird dem ehemaligen Kreistagsmitglied vorgeworfen, die anfangs vierjährige Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin zwischen 2001 und 2003 in sechs Fällen schwer sexuell missbraucht zu haben. In Untersuchungshaft genommen wurde er jetzt wegen Verdunkelungs- und Wiederholungsgefahr: Nach dem Erhalt der Anklageschrift soll er versucht haben, wieder Kontakt zu dem Mädchen, das ihn jetzt belastet hat, aufzunehmen.
Während der 37-Jährige vor dem Amtsgericht keine Angaben zu den Stalking-Vorwürfen und dem Besitz von Kinderpornographie machte und der Prozess vertagt wurde, wird das Verfahren vor dem Landgericht - in dem inzwischen ein psychiatrischer Gutachter eingeschaltet wurde - vermutlich im April beginnen.
In der Vergangenheit hatte sich O. bereits mehrfach vor Gericht verantworten müssen. Für großes Aufsehen hatte seine Verhaftung drei Tage vor der Kommunalwahl im Herbst 2004 geführt. Im folgenden Vergewaltigungsprozess wurde er allerdings Anfang 2005 freigesprochen. Da bei der damals 20 Jahre alten Belastungszeugin eine Persönlichkeitsstörung festgestellt wurde, hatte die Kammer Zweifel an ihrer Glaubwürdigkeit.
Im September 2006 wurde der Neonazi vom Siegburger Amtsgericht wegen Bedrohung und Körperverletzung zu einer fünfmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Damals hatte er zwei jugendliche Mädchen übers Internet kennen gelernt und sie anschließend belästigt und ihnen so große Angst gemacht, dass sich eines der Opfer nicht mehr aus dem Haus traute.
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