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Kommentar zur Post

Schaden ist kaum zu reparieren

Von Günther M. Wiedemann, 28.01.10, 23:22h

Der Mindestlohn bei der Post ist nicht zulässig. Diese Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts kommt für manchen Konkurrenten allerdings zu spät. Der damalige Arbeitsminister hat einen Schaden angerichtet, der kaum zu reparieren ist.

Mindestlohn
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Kein Anspruch mehr auf Mindestlohn: Mitarbeiter der Post. (Bild: ddp)
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Kein Anspruch mehr auf Mindestlohn: Mitarbeiter der Post. (Bild: ddp)
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes gegen den Post-Mindestlohn ist eine späte Genugtuung für die Konkurrenz des gelben Konzerns. Für manche kommt sie aber zu spät, denn der frühere Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) hat mit seiner jetzt aufgehobenen Verordnung Wettbewerb unterbunden. Das hat Arbeitsplätze gekostet und Geld, das nun vielfach fehlt, um einen neuen Anlauf gegen die Post starten zu können. Dieser Schaden ist kaum zu reparieren, auch nicht durch einen neuen Mindestlohn unter dem bisherigen Stundensatz von 9,80 Euro. Dieser Satz lag deutlich über dem vom Gewerkschaftsbund geforderten gesetzlichen Mindestlohn. Bei der Post sollten im Kern ja auch nicht Beschäftigte geschützt werden, sondern der faktische Monopolist. Die neue Ministerin muss auf der Hut sein, wenn Post und Verdi einen neuen Anlauf starten.

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