Von Axel Veiel, 01.02.10, 22:43h, aktualisiert 02.02.10, 20:13h
Aber neuneinhalb Jahre sind am Dienstagnachmittag überhaupt nicht mehr. Als im westlich von Gonesse gelegenen Pontoise der Vorsitzende Richter Dominique Andréassier diejenigen aufruft, die wegen des Infernos zur Rechenschaft gezogen werden sollen, zeigt sich, wie dünn der Firnis ist, der sich seit jenem 25. Juli 2000 gebildet hat. Die alten Wunden brechen sofort wieder auf.
Zwar haben die Hinterbliebenen der mehrheitlich deutschen Opfer aus der Concorde schon ein Jahr nach dem Unglück Entschädigungen von Air-France erhalten. Das sei aber geschehen, damit sie ihren Mund halten, versichert Stéphane Gicquel von Frankreichs Nationalem Verband der Unfallopfer. Ein Vorwurf ist das, der auch schon 2001 zu hören war.
Als sicher gilt, dass Pflichtvergessenheit im Spiel war. Drei Hypothesen zum Unfallhergang gibt es. Da ist zunächst diejenige, die die Staatsanwaltschaft vertritt. Auslöser des Unglücks war demnach ein etwa 40 Zentimeter langer, vier Kilogramm schwerer Metallstreifen. Ein Flugzeug der amerikanischen Continental Airlines hatte ihn auf der Startbahn verloren. Die entgegen amerikanischen Sicherheitsbestimmungen mit Titan verstärkte Lamelle zerfetzte einen Reifen der Concorde, umherfliegende Reifenteile lösten das Flammeninferno aus. Olivier Metzner, Anwalt der Continental Airlines, vertritt vor Gericht eine andere Version. Demnach habe die Concorde bereits 700 Meter vor dem Erreichen des Metallstreifens Feuer gefangen habe, was auf einen Wartungsfehler oder ein Überladen der Maschine zurückzuführen sein könne. Und dann steht da noch der Vorwurf im Raum, der Hersteller habe die Kerosintanks ungenügend verkleidet, die Luftfahrtbehörde wider besseres Wissen aber nicht gewarnt.
Bis zum 28. Mai dürften Angeklagte, Anwälte und Sachverständige nun versuchen, die Verantwortung für die Katastrophe im Kreis herumzureichen. Wegen fahrlässiger Tötung angeklagt sind die Fluggesellschaft Continental Airlines, zwei für sie damals tätige Techniker, zwei ehemals für das Concorde-Programm verantwortliche Ingenieure sowie ein leitender Angestellter der französischen Luftfahrtsbehörde DGAC.
Die meisten Hinterbliebenen sind wie erwartet dem Auftakt des Verfahrens ferngeblieben. Als Nebenkläger treten lediglich die Angehörigen derjenigen Opfer auf, die am Boden getötet wurden. Diese sind noch nicht entschädigt worden. Die Angehörigen der Fluggäste haben als Gegenleistung für die Entschädigung versprochen, keine weiteren Forderungen zu stellen.
Chronologie: Ende einer Legende: Die Concorde
25. Juli 2000: Absturz eines Mythos
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