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Leitartikel zum Datenkauf

Sünderdateien vom Nachbarn

Von Peter Pauls, 02.02.10, 22:46h, aktualisiert 04.02.10, 01:05h

Mit der Entscheidung, die gestohlenen Steuerdaten zu kaufen, sorgt die Regierung für heftige Diskussionen. Denn wenn der Zweck die Mittel heiligt und der Staat tatsächlich Gestohlenes kauft - wo fängt er an und wann hört er auf?

Steuerdaten-CD
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Der geplante Kauf der Steuerdaten-CD sorgt für heftige Diskussionen. (Bild: dpa)
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Der geplante Kauf der Steuerdaten-CD sorgt für heftige Diskussionen. (Bild: dpa)
In diesen Tagen ist endgültig ein neuer Berufszweig entstanden: Der Datenmakler. Er darf sich öffentlicher Anerkennung sicher sein. Schließlich kommt er als Geschäftspartner sogar für Kanzlerin und Finanzminister in Frage, derweil die Nation über ihn und seine Ware diskutiert. Der Datenmakler, um den es geht, verfügt über eine CD mit gestohlenen Daten von 1500 möglichen Steuersündern, die auf Schweizer Konten hohe Summen Schwarzgeld deponiert haben.

Heiligt der Zweck (Enttarnung von Steuerhinterziehern) die Mittel (Kauf gestohlener Daten)? Dürfen Begriffe wie Hehlerei, Diebstahl und Betrug nicht mehr angewendet werden, wenn der Daten-Diebstahl einem höheren Zweck dient? Und wird die Bezahlung des Diebes durch den Staat für sein gestohlenes Gut als lässlicher Nebeneffekt empfunden? Als schlichte Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist der Kauf der Daten-CD mit den Steuersündern ein gutes Geschäft. Der Informant übergab „Testmaterial“ von fünf Betroffenen, die jeweils mehr als eine Million Euro an Steuernachzahlungen bedeuten. Dies sowie die hohe Zahl der Datensätze lassen sicher nicht die dicken Fische in der Zumwinkel-Liga vermuten. Dennoch steht den vom Dieb geforderten 2,5 Millionen Euro wohl ein Vielfaches an Millionen-Strafen der Sünder gegenüber. Doch wie können Begriffe wie Rechtssicherheit und Rechtsbruch in Mark und Heller in diese Rechnung einfließen? Von welchem Profit an gestattet man staatlicherseits den Rechtsbruch?

Ohne Zweifel finden Geschäfte im Halbschatten von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft statt, werden stets und ständig Rechtsgüter gegeneinander abgewogen. Außergewöhnlich ist, dass im vorliegenden Fall das Schattengeschäft gar nicht mehr im Schatten stattfindet. Verhandelt wird für jedermann erkennbar im Licht der Öffentlichkeit. Alle berichten, von Boulevard bis FAZ. Und damit gewinnt das Geschäft Beispielcharakter. Das hat den begrüßenswerten disziplinarischen Effekt, großkalibrige Steuersünder zu verunsichern. Sie werden den Ermittlern vielleicht durch eine Selbstanzeige zuvorkommen wollen. Doch ferner wird Hehlerei für den guten Zweck dann auch zum Modellfall.

Dann macht das Beispiel Schule und es will kaum gelingen, eine Zukunftsbetrachtung frei von Ironie zu halten. Denn schon möchte man in diesen wirtschaftlich unsicheren Zeiten die Laufbahn in einem Schweizer Bankhaus empfehlen. Wenn der CD-Brenner nicht ohnehin im Bürocomputer integriert ist - einfach mitbringen, anschließen, Datenträger brennen und verkaufen. Das sichert Existenzen.

Wo beginnt das Interesse des Staates an Sünder-Daten, wo hört es auf? Der moderne Datenmakler könnte gleich am eigenen Arbeitsplatz in Deutschland beginnen, verdächtig Anmutendes vom Firmencomputer herunterladen und gegen Bares an Behörde veräußern. Oder er macht nach Dienstschluss in der Nachbarschaft weiter, loggt sich ins W-LAN-Netz des Nachbarn ein und klopft ihn auf seine Staatstreue und finanzielle Zuverlässigkeit ab. Vielleicht lässt sich Auffälliges finden, dass für ein paar Euro zu verhökern ist.

Rasch nährt der Halbschatten sich dann selbst. Während die Besserverdiener ihr Geld brav versteuern, sind die Datenmakler von heute ihr eigenes Geschäftsfeld von morgen, wächst der Schmarotzer zum eigenen Wirtstier. Wohin nur mit dem Dunkel verdienten Geld? Schwarz anlegen. Auf einem Schweizer Konto? Da können die Makler gleich mit den eigenen Daten hausieren.



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