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Kommentar zu Wasserpreis-Urteil

Es mangelt an Aufsicht

Von Jörg Wagner, 02.02.10, 20:59h

Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil über die Wasserpreise die Kartellbehörden in ihrer Aufsichtsfunktion über die Wasserbetriebe gestärkt. Dabei wäre die Bundesnetzagentur geeigneter für diese Aufgabe.

BGH-Urteil
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In dem hessischen Vorgehen gegen überhöhte Wasserpreise hat der BGH ein Grundsatzurteil verkündet. Preisvergleiche bei den Wasserversorgern dürfen die Kartellbehörden weiter anstellen, um Missbrauch zu verhindern. (Bild: dpa)
BGH-Urteil
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In dem hessischen Vorgehen gegen überhöhte Wasserpreise hat der BGH ein Grundsatzurteil verkündet. Preisvergleiche bei den Wasserversorgern dürfen die Kartellbehörden weiter anstellen, um Missbrauch zu verhindern. (Bild: dpa)
Die Wasserwirtschaft gehört zu den letzten Branchen in Deutschland, in denen noch echte Monopolstrukturen bestehen. Wettbewerb lässt sich hier nicht erzwingen. Schließlich wäre es schlicht unwirtschaftlich, einer Kommune mit „Importwasser“ und eigenem Netz Konkurrenz zu machen.

Insofern ist es gut, dass der Bundesgerichtshof die Kartellbehörden in ihrer Aufsichtsfunktion über die Wasserbetriebe gestärkt hat. Wirksamer und gerechter wäre es jedoch, die Aufsicht in andere Hände zu legen. Die Bundesnetzagentur hat sich bei Strom und Gas als treibende Kraft für dauerhaften Kostendruck auf die Anbieter erwiesen. Diese Rolle sollte sie auch im Wassersektor einnehmen.

Bei den Landeskartellbehörden besteht die Gefahr, dass sie zu willkürlichen Vergleichsfirmen greifen, wenn sie Versorger zu niedrigeren Wasserpreisen zwingen wollen. NRW versucht gegenzusteuern, indem das Land in Zusammenarbeit mit den Wasserversorgern eine Vergleichsbasis ihrer Kosten und Preise schafft. Ein bundesweiter Abgleich wäre aber besser. Damit wären Abzocker beim Wasserpreis leichter zu identifizieren.



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