Von Stephan Propach, 03.02.10, 17:55h, aktualisiert 04.02.10, 09:39h
Die Tat liegt knapp ein Jahr zurück. Arnold L. (Name geändert) war mit Gleichgesinnten unterwegs nach Dresden, um an die angeblichen Untaten der Alliierten zu erinnern. In der Bahn nach Köln fragte er mitten in der Nacht einen ausländisch aussehenden jungen Mann, ob er etwas gegen Nazis habe. Für ein ehrliches „Ja“ hagelte es Ohrfeigen. Auf ein Zeichen von L. stürzten sich neun dunkle Gestalten prügelnd und tretend auf das Opfer. Als der Zug in Köln hielt, verschwanden sie.
Gefährlicher Gewalttäter
Das Opfer selbst identifizierte Arnold L. auf einem von 232 Bildern, und auch eine seiner Begleiterinnen war sich sicher, dass L. der Anstifter gewesen war.
Im vergangenen Jahr war L. wegen Vergewaltigung zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Diese Strafe hatte der Richter gegen die Auflage, dass L. eine Therapie absolviert, zunächst ausgesetzt. Jetzt wurden beide Urteile zusammengezogen und auf zweieinhalb Jahre summiert. Eine Bewährung kommt damit nicht mehr infrage. Das schon deshalb nicht, weil das Gericht Arnold L. als gefährlichen Gewaltverbrecher einstuft, der auch nicht bereit ist, die Neonazi-Szene zu verlassen. Eine Wiederholung der Tat sei nicht auszuschließen. Gegen L. laufen noch zwei weitere Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung in Mönchengladbach und Siegen.
Wäre er ein "linker"...
07.02.2010 | 16.13 Uhr | gelderlander
...so wäre er sicher mit aller Härte des Gesetzes rechnen müssen und wäre ganz bestimmt jetzt nicht auf freiem Fuß. Was ist das für ein Richter, der…
Gesetzgebung
04.02.2010 | 12.32 Uhr | hugo_armando
Der Mann geht wegen Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung (prügeln eines Mitbürgers zu neunt!) für 30 Monate in Haft.
Hätte er einer…
cokommentator, wir leben...
04.02.2010 | 12.11 Uhr | robytoby
...in einem Land, in dem man erst dann in Strafhaft kommt, wenn man rechtskräftig dazu verurteilt ist, also kein Rechtsmittel mehr möglich ist. Und…
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