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Gericht

Mann brutal überfallen

Von Stephan Propach, 03.02.10, 17:55h, aktualisiert 04.02.10, 09:39h

Zweieinhalb Jahre Haft für Neonazi: Wegen Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung ist am Mittwoch ein 20 Jahre alter Mann aus Windeck verurteilt worden. Er bleibt auf freiem Fuß, da er Berufung einlegen kann.

Urteil
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Ein 20 Jahre alter Neonazi aus Windeck, der bei den Kreistagswahlen für die NPD kandidiert hat, ist am Mittwoch vor dem Amtsgericht Waldbröl wegen einer Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. (Symbolbild: dpa)
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Ein 20 Jahre alter Neonazi aus Windeck, der bei den Kreistagswahlen für die NPD kandidiert hat, ist am Mittwoch vor dem Amtsgericht Waldbröl wegen einer Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. (Symbolbild: dpa)
Windeck / Waldbröl - Ein 20 Jahre alter Neonazi aus Windeck, der bei den Kreistagswahlen für die NPD kandidiert hat, ist am Mittwoch vor dem Amtsgericht Waldbröl wegen einer Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Weil er Berufung gegen das Urteil einlegen kann, bleibt er auf freiem Fuß.

Die Tat liegt knapp ein Jahr zurück. Arnold L. (Name geändert) war mit Gleichgesinnten unterwegs nach Dresden, um an die angeblichen Untaten der Alliierten zu erinnern. In der Bahn nach Köln fragte er mitten in der Nacht einen ausländisch aussehenden jungen Mann, ob er etwas gegen Nazis habe. Für ein ehrliches „Ja“ hagelte es Ohrfeigen. Auf ein Zeichen von L. stürzten sich neun dunkle Gestalten prügelnd und tretend auf das Opfer. Als der Zug in Köln hielt, verschwanden sie.

Gefährlicher Gewalttäter

Das Opfer selbst identifizierte Arnold L. auf einem von 232 Bildern, und auch eine seiner Begleiterinnen war sich sicher, dass L. der Anstifter gewesen war.

Im vergangenen Jahr war L. wegen Vergewaltigung zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Diese Strafe hatte der Richter gegen die Auflage, dass L. eine Therapie absolviert, zunächst ausgesetzt. Jetzt wurden beide Urteile zusammengezogen und auf zweieinhalb Jahre summiert. Eine Bewährung kommt damit nicht mehr infrage. Das schon deshalb nicht, weil das Gericht Arnold L. als gefährlichen Gewaltverbrecher einstuft, der auch nicht bereit ist, die Neonazi-Szene zu verlassen. Eine Wiederholung der Tat sei nicht auszuschließen. Gegen L. laufen noch zwei weitere Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung in Mönchengladbach und Siegen.



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