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Plagiats-Vorwurf

Abschreiben im digitalen Zeitalter

Von Martin Oehlen, 08.02.10, 16:13h, aktualisiert 11.02.10, 11:23h

Helene Hegemann, das neue Sternchen der deutschen Literatur, soll abgeschrieben haben. Besonders der Roman „Strobo“ soll ihr als Vorlage gedient haben. Die 17jährige selbst findet das nicht verwerflich.

Helene Hegemann
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Helene Hegemann. (Bild: ddp)
Helene Hegemann
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Helene Hegemann. (Bild: ddp)
Mit ihrem Roman „Axolotl Roadkill“ hat Helene Hegemann schon jede Menge Aufmerksamkeit erfahren. Da lockt nicht nur die frische Schilderung düsterer Club-Nächte in Berlin, sondern auch die Tatsache, dass die Autorin in Kürze erst 18 Jahre alt wird. Das klingt nach jungem Genie und früher Vollendung, was schon immer eine schöne Kombination war. Aktuell steht ihr Roman auf Platz 5 der Bestsellerliste.

Nun erfasst das Werk und seine Autorin eine zweite Welle der Aufmerksamkeit. So hat sich herausgestellt, dass Hegemann sehr frei mit ihren Quellen umgegangen ist. Besonders der Roman „Strobo“ eines Autors namens Airen hat deutliche Spuren in Hegemanns Werk hinterlassen - ohne dass die Quelle, das Buch oder der Blog, sogleich genannt worden wäre. Im Netz rät ein „Plagiatus“ dem Autor und Bloggisten Airen: „Mach ja kein Schmarrn. Verbiet ihr das Zitieren deiner Aussagen - sie soll das Ding neu schreiben!!!!“

Das Abschreiben findet auch der Ullstein-Verlag, der „Axolotl Roadkill“ veröffentlicht hat, nicht korrekt. Verlegerin Siv Bublitz: „Natürlich haben wir Helene Hegemann vor Drucklegung ihres Buches gefragt, ob sie Quellen oder Zitate verwendet hat.“ Daraufhin habe die Autorin lediglich auf ein Zitat von David Foster Wallace verwiesen, für das eine Abdruckgenehmigung eingeholt worden sei. Mehr nicht.

Verlag will Quellenangabe

„Offenkundig hat sie die Tragweite dieser Frage unterschätzt und ist auf Quellen und Zitate aus dem Netz - wie etwa den Blog von Airen - nicht eingegangen.“ Man könne über die Verantwortung einer jungen Autorin, die mit der „Sharing“-Kultur des Internets aufgewachsen sei, streiten, schreibt Bublitz. Doch die Position des Verlags sei klar: „Quellen müssen genannt und ihre Verwendung muss vom Urheber genehmigt werden.“ Daher hat sich Ullstein an den „SuKuLTuR Verlag“ gewandt, Airens Selbstverlag, um die Genehmigung nachträglich zu erlangen.

Tatsächlich ist die Haltung, die Hegemann gegenüber den Plagiatsvorwürfen einnimmt, bemerkenswert entspannt. Wie der Fall juristisch zu bewerten sei, wisse sie leider nicht genau, schreibt sie in einer Erklärung, die der Ullstein Verlag ebenfalls in Umlauf gebracht hat (siehe unten „Im Wortlaut“). Doch moralisch ist sie mit sich völlig im Reinen und verweist auf das Wesen des digitalen Zeitalters, in dem das Urheberrecht nicht mehr das sei, was es einmal war.

So sieht es aus: Vor lauter Kopieren verliert an Bedeutung, was originär gedacht und formuliert worden ist: Das Gesammelte wird zum Eigenen. Doch das Recht am geistigen Eigentum wird dadurch nicht zur Farce - es bleibt, was es ist, juristisch und moralisch.



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