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Karlsruhe entscheidet

Frage nach der Menschenwürde

Von Christian Rath, 08.02.10, 18:02h, aktualisiert 09.02.10, 10:36h

Es wird ein wegweisendes Urteil: Das Bundesverfassungsgericht muss am Dienstag entscheiden, ob Hartz-IV-Empfänger künftig mehr Unterstützung bekommen. Bei der Verhandlung geht es auch um die Frage, wie viel Geld ein Mensch für ein würdiges Leben braucht.

Hartz IV
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Klagten in Karlsruhe gegen die Höhe des Hartz-IV-Satzes: Die Familie Kerber-Schiel aus Dortmund. (Bild: dpa)
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Klagten in Karlsruhe gegen die Höhe des Hartz-IV-Satzes: Die Familie Kerber-Schiel aus Dortmund. (Bild: dpa)
KARLSRUHE - Heute wird das Bundesverfassungsgericht sein lang erwartetes Hartz IV-Urteil verkünden. Die Richter des Ersten Senats werden dann erklären, ob Hartz-IV-Bezieher künftig mehr Geld bekommen und ob die Sätze in einem nachvollziehbaren Verfahren berechnet wurden. Dabei stehen sowohl die Leistungen für Erwachsene wie auch die für Kinder auf dem Prüfstand.

Derzeit erhalten knapp sieben Millionen Menschen in Deutschland Hartz-IV-Leistungen. Der monatliche Satz für Erwachsene beträgt inzwischen 359 Euro, Kinder erhalten je nach Alter zwischen 215 und 287 Euro. Hinzu kommen Zuschüsse für Miete und Heizung, aber kein Kindergeld. Viele Hartz IV-Empfänger arbeiten zwar, verdienen aber so wenig, dass der Staat ihr Einkommen „aufstocken“ muss.

Der Satz für Erwachsene wird anhand der Einkommens- und Verbrauchsstudie des Statistischen Bundesamts berechnet. Der Hartz-IV-Satz für einen Erwachsenen bemisst sich danach, was die ärmsten 20 Prozent der Single-Haushalte verbrauchen, die nicht Hartz IV beziehen.

Bei der mündlichen Verhandlung zeichneten sich drei Probleme mit der Höhe des Hartz IV-Satzes für Erwachsene ab.

So zweifelten die Richter schon, ob die Vergleichsgruppe überhaupt ein geeigneter Maßstab ist, weil auch viele Niedriglöhne heute kein menschenwürdiges Leben mehr sichern.

Außerdem konnten die Richter die Umrechnung der Ausgaben der Vergleichsgruppe in den Hartz IV-Satz schwer nachvollziehen. So sind im Hartz IV-Satz keine Ausgaben für Bildung berücksichtigt, weil Bildung eine Landesaufgabe sei.

Schließlich deutete sich an, dass die Richter Hartz IV nicht mehr streng als Pauschale sehen wollen, die alle Ausgaben abdeckt. Für ungewöhnlichen Sonderbedarf könnte möglicherweise doch wieder ein Antrag auf zusätzliche Leistungen gestellt werden. Maßstab für das Gericht werde voraussichtlich das „Recht auf menschenwürdige Existenzsicherung“ sein, erklärte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier. Sozialverbände fordern eine Anhebung und eigenständige Berechnung der Hartz-Sätze für Kinder und Jugendliche. Bisher werden diese einfach aus dem Satz für Erwachsene abgeleitet. Ein Kind bis sechs Jahren bekommt 60 Prozent der Hartz-Leistung für einen Erwachsenen.

Obwohl vor der Verhandlung im Oktober vor allem mit Erhöhungen für Kinder gerechnet wurde, dürfte es hier wohl eher keine Veränderungen geben. Immerhin hatte die Bundesregierung kurzfristig noch eine Studie eingereicht, die belegen sollte, dass die Sätze für Kinder derzeit teilweise höher sind als der Bedarf. Andererseits bekommen Schüler schon seit August jährlich 100 Euro extra für Schulbedarf, und für 6- bis 13-Jährige Kinder wurde eine neue Altersstufe eingeführt. Dass die Verfassungsrichter weitere Anpassungen für erforderlich halten, zeichnete sich bei der Verhandlung nicht ab.



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