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Prozess

„Ein lästiges Kind entsorgt“

Von Clemens Schminke, 08.02.10, 18:03h

Totschlag oder Unfall? Im Prozess um den Tod der dreijährigen Leni hat die Staatsanwaltschaft ein schockierendes Bild des Angeklagten gezeichnet - aus „purem Egoismus“ habe er seine „völlig schutz- und wehrlose“ Tochter umgebracht.

Leni, Merkenich
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In einem Waldstück in Merkenich, wo die Lenis Leiche vergraben sein soll, suchten Einsatzkräfte vergeblich nach dem toten Kind. (Bild: Polizei)
Leni, Merkenich
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In einem Waldstück in Merkenich, wo die Lenis Leiche vergraben sein soll, suchten Einsatzkräfte vergeblich nach dem toten Kind. (Bild: Polizei)
Innenstadt - „Man hat den Eindruck, dass hier ein lästiges Kind entsorgt wurde“, sagte Staatsanwalt Bastian Blaut am Montag. „Eisige Gefühlskälte“ schrieb er Thomas G. zu. Zwar präsentiere der sich im Saal als „harmloses Lämmlein“, sitze „demütig und mit gesenktem Kopf“ da, doch er sei ein „Wolf im Schafspelz“. Aus „purem Egoismus“ habe er seine „völlig schutz- und wehrlose“ Tochter umgebracht. Allein der „unwürdige Umgang mit der Leiche“, die er in einem Waldstück in Merkenich verscharrt und mit Sperrmüll bedeckt habe, spreche für sich. Zwölf Jahre Haft beantragte Blaut für das, was sich in seinen Augen als Totschlag darstellt.

Gut vier Monate schon dauert am Landgericht der Prozess gegen den Schwarzafrikaner (32) aus Ghana. Seiner Frau Ester (26) hatte er zunächst weisgemacht, er habe Leni, damals drei Jahre alt, im Oktober 2007 einem Bekannten nach Ghana mitgegeben. Dann behauptete er, das Kind sei an Malaria gestorben. Das Ehepaar reiste sogar nach Afrika, wo Thomas G. seine Frau ans vermeintliche Grab führte und ihr mit seiner Familie, so Blaut, „eine Schmierenkomödie“ der Trauer vorspielte. Bald stellte sich heraus, dass die Sterbedokumente gefälscht waren.

Angeblich unglücklich gestürzt

Im Prozess ließ Thomas G. seine Verteidiger Katrin Braun und Markus Bündgens eine neue Version des Geschehens vortragen. Am 13. Oktober 2007 habe er sich im Fernsehen einen Gospel-Gottesdienst angeschaut. Leni habe ihn dabei gestört und in die Hose gemacht. Er habe sie in die Badewanne gestellt, um sie zu säubern; da sei das Mädchen unglücklich gegen die Armatur und dann mit dem Kopf auf den Badewannenboden gefallen. Er habe sie ins Bett gebracht, weiter ferngesehen - und sie später tot vorgefunden. Offenbar sei sie an inneren Verletzungen gestorben. In der Annahme, niemand werde ihm Glauben schenken, habe er mit „Panik“ reagiert. Daher habe er die Leiche in einem Koffer zu jenem Waldstück gebracht, sie vergraben und die Geschichte von der Afrika-Reise erfunden.

Blaut bezeichnete das angebliche Unfallgeschehen als „Märchen aus Tausendundeiner Nacht“. Denn von der Ehefrau, die im November 2008 ein weiteres Kind von ihm bekommen hat, wisse man, dass er sie und die Tochter immer wieder „brutal verprügelt“ habe. Einmal flüchtete Ester G. zu ihren Eltern nach Leipzig, ein andermal ins Frauenhaus. Zudem habe ein Gerichtsmediziner dargelegt, es sei so gut wie ausgeschlossen, dass Leni bei einer Fallhöhe von 30 Zentimetern eine tödliche Blutung unter dem Schädelknochen davongetragen habe. Von den Verteidigern vorgeschlagene Sachverständige hätten dies nicht entkräften können. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt.



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