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Rapper Xatar

Räuber-Video im Gericht

Von Tim Stinauer, 08.02.10, 19:39h, aktualisiert 29.10.10, 15:07h

Gewalt, Drogen, Waffen: Wegen eines Überfalls wird der Bonner Rapper Xatar seit Dezember von der Polizei gesucht. In einem Musikvideo droht er inhaftierten Komplizen mit dem Tod. Unfassbar: Das Video entstand im Kölner Oberlandesgericht - mit Genehmigung der Behörde.

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Der Bonner Rapper Xatar beim Dreh zum Video seines Songs „Paragraf 31“ im Oberlandesgericht. (Screenshot: GA)
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Der Bonner Rapper Xatar beim Dreh zum Video seines Songs „Paragraf 31“ im Oberlandesgericht. (Screenshot: GA)
Innenstadt - Entgegen üblicher Darstellungen trägt die Steinfigur der Justitia über dem Portal des Oberlandesgerichts (OLG) keine Augenbinde, und trotzdem war die Göttin der Gerechtigkeit in diesem Fall offenbar blind - sehr zum Leidwesen der Richter.

Denn gewissermaßen unter Justitias Augen und ohne Kenntnis des OLG-Präsidiums drehte der Bonner Rapper Xatar (28) in dem hundert Jahre alten Gebäude am Reichenspergerplatz ein Musikvideo, in dem er Verbrechern droht, die gegen Komplizen aussagen, um vor Gericht eine mildere Strafe zu erhalten. „Bei uns ist Schweigen wie Gold, denn Blei kann folgen“, heißt es zum Beispiel in dem Video zum Song „Paragraf 31“, dem so genannten „Kronzeugenparagrafen“.

Xatar, der mit bürgerlichem Namen Giwar Hajabi heißt, soll im Dezember mit Komplizen einen Goldtransporter bei Ludwigsburg überfallen und 1,8 Millionen Euro erbeutet haben. Seitdem ist er auf der Flucht und wird von der Polizei gesucht. Zwei Verdächtige des Coups wurden dagegen kürzlich gefasst. Sie haben bislang allerdings nicht ausgesagt - eingeschüchtert womöglich durch Xatars Videobotschaften?

Gedreht wurden die Szenen im OLG schon 2007, aber erst jetzt gelangte die pikante Angelegenheit in die Öffentlichkeit. Zwar hatte die Produktionsfirma des Rappers seinerzeit eine erforderliche Drehgenehmigung beim OLG eingeholt. Worum es in dem Video ging, wusste das Präsidium aber nicht. Es interessierte sich auch offenbar nicht dafür. „Man will ja nicht gleich mit Zensur kommen“, sagte OLG-Sprecher Hubertus Nolte. „Im Nachhinein fühlen wir uns schon ein bisschen getäuscht. Uns wurde mitgeteilt, dass man ein Musikvideo in einem Gerichtssaal drehen wollte. Die einzelnen Dialoge haben wir nicht angefordert. Vielleicht ist das jetzt eine Lehre.“

Künftige Drehgenehmigungen will das OLG insbesondere Produktionsfirmen erteilen, mit denen man schon gute Erfahrungen gemacht habe. Vor allem der WDR hat öfters in dem historischen Gebäude gedreht - zum Beispiel für „Die Sendung mit der Maus“, den „Tatort“ oder den „Ratgeber Recht“. Bei unbekannten Produktionsfirmen werde man künftig „ganz genau hinschauen“, kündigte Nolte an.



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