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Hintergrund

Datenschützer haben erhebliche Bedenken

Erstellt 10.02.10, 18:04h

In Deutschland steckt „Google Street View“ noch in den Kinderschuhen. Grund sind die strengen Datenschutzbestimmungen und ungeklärte Rechtsfragen.

Google fotografiert zwar seit Juli 2008 auch deutsche Straßen und Gebäude in vielen Städten und Landkreisen, hat aber die Bilder bisher nicht ins Netz gestellt. Denn seit September 2008 gibt es offizielle Widersprüche einiger Kommunen, über die noch nicht entschieden ist. Grundsätzlich plant „Google“, alle Bilder nach Gesichtern von Passanten und nach Nummernschildern zu durchsuchen und diese durch Weichzeichnung unkenntlich zu machen. Es handelt sich jedoch - auch wegen der Fülle des Materials - um einen automatisierten Vorgang, der nach Ansicht von Fachleuten nicht hundertprozentig ausschließt, dass doch einmal Personen oder Nummernschilder zu erkennen sind. „Google“ selbst bietet in seinem Internetauftritt die Möglichkeit, diese Fehler zu melden. Datenschützern ist dies zu wenig. So lehnt zum Beispiel der Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, in einer ersten rechtlichen Bewertung das gesamte Projekt „Street View“ als unzulässig ab. In der Schweiz ist eine Gerichtsklage anhängig, von der man sich Klarheit erhofft. Bis dahin darf „Google“ dort weiter fotografieren, die Bilder aber nicht veröffentlichen. In den USA allerdings erfasst „Street View“ bereits einen Großteil des Straßennetzes und nahezu alle Städte. (ew)


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