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Methadonpraxis

Streit um Ambulanz für Süchtige

Erstellt 19.02.10, 10:35h

Eine Methadonpraxis will ein Psychiater in der Poppelsdorfer Allee einrichten. Die Stadt ist angesichts der zu erwartetenden 150 heroinabhängigen Patienten damit gar nicht glücklich. Der Arzt hat nun die Patientenzahl auf 100 reduziert.

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Ein Psychiater möchte in der Poppesdorfer Allee in Bonn eine Methadonambulanz eröffnen. (Bild: dpa)
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Ein Psychiater möchte in der Poppesdorfer Allee in Bonn eine Methadonambulanz eröffnen. (Bild: dpa)
Bonn - Zuletzt war es die neue Methadonambulanz in Duisdorf, die die Nachbarschaft in Aufruhr versetzte. Jetzt droht Ungemach ausgerechnet auf Bonns schicker Vorzeigemeile: der Poppelsdorfer Allee. Dort will ein niedergelassener Psychiater eine Methadonpraxis eröffnen. Einen ersten Versuch startete er voriges Jahr. Doch die Stadt winkte angesichts der zu erwartenden 150 heroinabhängigen Patienten ab: Die Praxis verstoße gegen das Gebot der nachbarlichen Rücksichtnahme, so die Verwaltung. Sie sah die Grünfläche der Allee als künftigen Treffpunkt der Szene. Dabei sei die Gegend ohnehin schon ein Spannungsfeld mit ihrem Drogenhandel an der Sternwarte und der Anlaufstelle für Abhängige beim Verein für Gefährdetenhilfe in der Quantiusstraße.

Der Arzt speckte daraufhin seine Pläne ab. Jetzt sollen es nur noch 100 Patienten sein, die sich in der Poppelsdorfer Allee täglich von 8.30 bis 12 Uhr (sonntags von 9.30 bis 12 Uhr) ihren Heroinersatzstoff abholen sollen. Trotz der reduzierten Patientenzahl hat die Stadt weiterhin Bauchschmerzen und will keine Genehmigung erteilen.

Als sich die Politik jetzt mit dem Antrag des Arztes befasste, mochte sie sich noch nicht so recht dem Urteil der Stadtverwaltung anschließen. Die CDU verwies in der Sitzung des Unterausschusses Bauplanung auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen, das in einem ähnlichen Fall der Nachbarschaft Recht gegeben hatte und von einer Unzumutbarkeit gesprochen hatte. Die SPD stellte die Frage, ob die Stadt in dem konkreten Fall tatsächlich die Genehmigung versagen dürfe. Andererseits müsse man bedenken, dass bis zu 100 Patienten in dreieinhalb Stunden eine Menge sei. Wie viele müssen da wohl auf der Straße warten?, fragten die Genossen und beschlossen mit der Mehrheit des Ausschusses die Vertagung. Die Verwaltung wird nun die Rechtslage erneut überprüfen. (val)



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