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Prozess

Staatsanwalt fordert zehn Jahre Haft

Von Britta Havlicek, 19.02.10, 18:02h

Im Fall des Kerpener Schwulenmordes ist letztlich nicht zu klären, wie viel der Aussagen des Täters stimmt. Er behauptet einen Filmriss und Demütigungen durch seinen Freund. Die Staatsanwaltschaft glaubt ihm nicht.

Schwulenmord
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Hier wird die Leiche abtransportiert. (Archivbild: Havlicek)
Schwulenmord
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Hier wird die Leiche abtransportiert. (Archivbild: Havlicek)
Kerpen / Köln - . Zehn Jahre soll der Kerpener wegen Totschlags ins Gefängnis, der Anfang März 2009 seinen 16 Jahre jüngeren Lebensgefährten in der gemeinsamen Wohnung in Sindorf umgebracht und sich fünf Wochen nach der Tat der Polizei gestellt hat. Das fordert die Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hingegen plädiert auf einen minderschweren Fall und will eine Haftstrafe von maximal vier Jahren für ihren Mandanten annehmen. „Der Angeklagte hat meiner Meinung nach die Unwahrheit erzählt, eine Geschichte erfunden“, resümiert Staatsanwalt Philipp Krämer bei der Verhandlung am Freitag. „Wir haben einen Toten mit Gewaltspuren am Hals und Messerstichen. Aber letztendlich wissen wir nicht, wie die Tat abgelaufen ist.“

Der ehemalige Berufssoldat hatte vor Gericht von einer vierjährigen Beziehung mit seinem jungen Freund berichtet, in der er zunehmend geschlagen, gedemütigt und provoziert worden sei. Am Tattag sei es im Wohnzimmer der Wohnung erneut zum Streit gekommen. Dabei habe er seinen jungen Lebensgefährten mit beiden Händen am Hals gepackt. Darauf sei der 29-Jährige zusammengesackt und blau angelaufen. Danach habe er selbst, so der Täter, einen „Filmriss“ gehabt und sei auf der Straße wieder zu sich gekommen. Zu Hause habe er dann die Leiche seines Freundes mit sieben Messerstichen in der Brust gefunden. Er hüllte den Toten in Plastiktüten, legte ihn in eine Abstellkammer und dichtete die Tür mit Klebeband ab.

Die Erinnerungslücke wertet Krämer als Schutzbehauptung. Das rechtsmedizinische Gutachten konnte ebenfalls nicht klären, wie der junge Mann letztlich zu Tode gekommen war - durch das Würgen oder die Messerstiche. Auch nicht, in welcher Reihenfolge diese Verletzungen zugefügt worden waren. Und weil die eigentliche Tat für das Gericht nicht geklärt werden konnte, will Krämer, dass das Gericht bei der Bewertung des Falls von einer vollen Schuldfähigkeit bei dem Angeklagten während der Totschlags ausgeht.

Krämer: „Wir wissen nichts von der Motivation oder der Stimmung, in der sich der Angeklagte befunden hat.“ Auch dass die Tat tatsächlich im Wohnzimmer passiert sei - dort seien schließlich keine Blutspuren nachgewiesen worden - oder dass die Vorgeschichte mit den Schlägen durch den jungen Freund stimmt, bezweifelt Krämer. „Für mich gab es da zu viel Widersprüche bei der Schilderung der Tat.“ Einen minderschweren Fall sehe er nicht.

Im Gegensatz zu Rechtsanwalt Dr. Reinhard Birkenstock. Er betonte zudem: „Mein Mandant war zu der Tatzeit vermindert schuldfähig.“ Ein Gutachten hatte bestätigt, dass eine verminderte Schuldfähigkeit nicht ausgeschlossen werden kann. Der 45-Jährige habe sich der Polizei gestellt. Außerdem habe er ein „anständiges Vorleben“ vorzuweisen und das von der Mutter des Toten geforderte Schmerzensgeld in Höhe von 5000 Euro sofort akzeptiert. „Auch die Leidensgeschichte der Beziehung der beiden muss berücksichtigt werden“, so Birkenstock. Zudem habe sein Mandant zwei Hauptverhandlungen hinter sich. Weil eine Schöffin erkrankt war, hatte die Kammer neu besetzt werden müssen, und es musste neu verhandelt werden. „Mit dem Urteil wird mein Mandant entlastet, weil die Verhandlung endlich vorbei ist und er seine Strafe verbüßen kann.“

Am kommenden Dienstag soll das Urteil gesprochen werden.



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