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Kommentar zur „Klagemauer“

Schräge Definition von Judenhass

Von Tobias Kaufmann, 28.02.10, 18:19h, aktualisiert 02.03.10, 10:32h

Für viele Kölner Bürger ist eine Karikatur an der „Klagemauer“ ein antisemitisches Machwerk, das an Zeichnungen im Nazi-Blättchen „Stürmer“ erinnert. Die Kölner Staatsanwaltschaft ist auf naive Weise anderer Meinung.

Antisemitische Karikatur
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Diese Karikatur hat zahlreiche Kölner Bürger gegen die „Klagemauer“ auf den Plan gerufen. (Bild: Buurmann)
Antisemitische Karikatur
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Diese Karikatur hat zahlreiche Kölner Bürger gegen die „Klagemauer“ auf den Plan gerufen. (Bild: Buurmann)
Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut - wer wüsste das besser als Journalisten? Insofern ist es richtig, wenn die Kölner Staatsanwaltschaft sich extrem schwer tut damit, dieses Grundrecht einzuschränken. Polemik und Provokation müssen möglich bleiben, gerade bei einem Streitthema wie dem Nahostkonflikt. Ob es ausgerechnet mit einer Pappwände-Installation auf der Domplatte ausgetragen werden muss, ist eine andere Frage - aber eine, die nicht relevant ist, wenn es darum geht, die Karikatur zu beurteilen, die im Januar an der „Klagemauer“ von Walter Herrmann hing. Auf ihr war eine Person mit einem Davidstern-Lätzchen zu sehen, die ein palästinensisches Kind mit Messer und Gabel zerteilt. Neben dem Teller steht ein Glas Blut.

Für zahlreiche Kölner Bürger ist diese Darstellung ein antisemitisches Machwerk, das an Zeichnungen im Nazi-Blättchen „Stürmer“ erinnert und auf die Legende zurückgreift, nach der Juden gerne andersgläubige Kinder töten, um ihr Blut zu verarbeiten. Das ist keine Israelkritik, sondern lupenreiner Antisemitismus. Auf Nachfrage haben drei Fraktionen im Kölner Stadtrat - FDP, Grüne und Linke - diese Haltung der Antragsteller geteilt.

Dennoch ist die Kölner Staatsanwaltschaft offensichtlich der Ansicht, der normale Bürger erkenne in der Karikatur lediglich Kritik am jüdischen Staat. Nicht zuletzt, weil die mittelalterliche Legende und damit der antisemitische Gehalt der Karikatur nicht bekannt sei.

Sowohl die Beurteilung als auch deren Begründung sind auf groteske Weise naiv. Sie widersprechen dem Stand der Forschung über antisemitische Stereotype. Was Israelkritik und Antisemitismus unterscheidet, ist zudem von der Europäischen Union klar definiert. Die einschlägige Literatur, die bei der Beurteilung dieser Karikatur hilft, ist öffentlich zugänglich. Auch für Staatsanwälte.



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