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Niedriglöhne

Normal bezahlte Arbeit oft unerreichbar

Von Stefan Sauer, 28.02.10, 21:39h

Nachdem „Hartz IV“ wochenlang für Diskussionsstoff gesorgt hat, wendet sich die Debatte nun dem Thema „Niedriglöhne“ zu. Sind Niedriglöhne ein Sprungbrett oder eher ein Abstellgleis? Die wichtigsten Eckpunkte zum Thema.

Geringverdiener
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Gerade in der Gastronomie ist die Zahl der Geringverdiener besonders hoch. (Bild: ddp)
Geringverdiener
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Gerade in der Gastronomie ist die Zahl der Geringverdiener besonders hoch. (Bild: ddp)
BERLIN – In der Auseinandersetzung um die Höhe der Hartz-IV-Bezüge ist der Niedriglohnsektor ins Zentrum der Debatte gerückt. Lohnt sich, angesichts einer steigenden Zahl schlecht bezahlter Tätigkeiten, solche Arbeit überhaupt noch? Handelt es sich, wie Gewerkschaften, SPD, Grüne und Linke meinen, um einen „Lohndumping“-Wettbewerb auf dem Rücken der Arbeitnehmer? Oder haben Liberale und Konservative mit der Annahme recht, dass auch gering vergütete Arbeit besser sei als Erwerbslosigkeit und Chancen zum Aufstieg eröffne? Sind Niedriglöhne also ein Sprungbrett oder doch eher ein Abstellgleis?

1. Was heißt Niedriglohn?

Die OECD definiert Arbeitseinkommen, die weniger als zwei Drittel des mittleren Bruttostundenentgelts betragen, als Niedriglöhne. Zieht man das mittlere Einkommen in Ostdeutschland heran, lag die Niedriglohnschwelle 2008 dort bei 6,87 Euro pro Stunde, im Westen bei 9,50 Euro. Für Gesamtdeutschland ergibt sich ein Wert von 9,06 Euro Stundenlohn. Die Zahl der Niedriglohnbezieher stieg von 4,42 Millionen 1995 auf 6,55 Millionen im Jahr 2008 an. Der Durchschnittslohn der Geringverdiener West sank von 6,16 Euro inflationsbereinigt auf 5,79 Euro, im Osten von 4,67 auf 4,22 Euro.

2. Wer ist betroffen?

Verbreitet sind Niedriglöhne nach Angaben des Instituts für Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen in Gaststätten, wo 63 Prozent aller Beschäftigten unter 9,06 Euro pro Stunde verdienen. In der Landwirtschaft sind es 47, im Einzelhandel 40 und in der Ernährungsbranche 37 Prozent. Noch höher liegen die Anteile in anders gebildeten Gruppen: 86,2 Prozent der Mini-Jobber arbeiten zu geringen Stundensätzen, 54,2 Prozent der unter 25-Jährigen, 37,9 Prozent der gering Qualifizierten und 33,7 Prozent der Migranten.

3. Gibt es Aufstiegschancen?

Das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) hat auf Datenbasis des „sozioökonomischen Panels“ festgestellt, dass Geringverdiener gegenüber Arbeitslosen deutlich bessere Chancen haben, ihre Einkommen zu verbessern. 34 Prozent der 2003 im Niedriglohnsektor Tätigen konnten sich vier Jahre später zu den Normalverdienern zählen, annähernd jedem Zehnten gelang gar der Sprung in die oberen Einkommenschichten. Demgegenüber befanden sich nur 19 Prozent der Arbeitslosen 2003 vier Jahre darauf in einem normal bezahlten Arbeitsverhältnis. Zu beachten ist dabei, dass rund ein Viertel der Niedriglohnbezieher den gut- und bestverdienenden Haushalten angehört. Etwa gleich viele (26 Prozent) zählten 2007 zum untersten Fünftel der Haushaltseinkommensskala.

4. Die „Aufstocker“

Viele Bezieher von Niedriglöhnen zählen zu den 1,337 Millionen Aufstockern (Stand: September 2009). Diese Gruppe umfasst Langzeitarbeitslose, die ihr Transfereinkommen mit einer Tätigkeit aufbessern. 2007 arbeiteten nach Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung 55,2 Prozent aller Aufstocker weniger als 15 Stunden pro Woche. 100 Euro Zuverdienst sind abschlagsfrei, alles darüber liegende wird zu 80 und 90 Prozent mit den Hartz-IV-Sätzen verrechnet. Die zweite Gruppe bilden Vollzeitbeschäftigte. 20,1 Prozent aller Aufstocker arbeiten wöchentlich mindestens 35 Stunden, verdienen aber weniger, als sie durch Hartz IV sowie Wohn- und Heizkostenzuschüsse erhielten und werden entsprechend „aufgestockt“. Insgesamt zahlte die BA 2009 rund 9,3 Milliarden Euro an Aufstockungsbeträgen.

5. Hürden auf dem Weg nach oben

Einerseits sind es Merkmale der Arbeitslosen und Geringverdiener selbst, die es ihnen schwer machen, auskömmliche Verdienste zu erarbeiten. Unter jenen Aufstockern, die kein Interesse an einer Ausweitung ihrer geringfügigen Beschäftigung zeigen, ist der Anteil der gesundheitlich Beeinträchtigten und schlecht Ausgebildeten extrem hoch. Andererseits trifft das auf alleinerziehende Aufstocker (zu 96 Prozent Frauen) nicht zu. Bei ihnen stehen fehlende Ganztagsbetreuungsangebote für ihre Kinder der Aufnahme einer Vollzeittätigkeit im Wege. Drittens setzt das Zuverdienstsystem mit dem 100-Euro-Freibetrag und hohen Abschlägen für darüber liegende Entgelte falsche Anreize. Das IAB schlägt vor, erst ab einer höheren Wochenstundenzahl Zuverdienst verrechnungsfrei zu stellen.

6. Droht die Altersarmut?

Die Gefahr besteht. 45 Berufsjahre mit einem Stundenlohn von zehn Euro bringen nach Angaben der Rentenversicherung Bund einen Anspruch auf 698 Euro Monatsrente - und damit etwa so viel wie die Grundsicherung im Alter. Eine zehnjährige Niedriglohnphase mit 60 Prozent des Normalverdienstes führen bemessen an der „Eckrente“ von 1224 Euro nach 45 Beitragsjahren zu monatlichen Abschlägen von 109 Euro.



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