Von Jasmin Michels, 08.03.10, 21:03h, aktualisiert 11.06.10, 11:52h
Bei der diesjährigen Spielzeugmesse in Nürnberg bewertete die Gewerbeaufsicht 435 von 1770 getesteten Spielwaren als mangelhaft. Beanstandet wurde aber nicht nur die Zusammensetzung, sondern etwa auch die Verschluckgefahr oder eine falsche Altersfreigabe. Im europäischen Schnellwarnsystem für Gefahrengüter „Rapex“ sind 40 Prozent der gemeldeten Produkte Spielwaren. Auch Öko-Test bescheinigt den Spielzeugen insgesamt keine guten Noten: Von 13 getesteten Kunstofffiguren etwa schnitten elf mit „ungenügend“ ab, die anderen beiden mit „mangelhaft“. Im Puppen-Test fielen alle sieben geprüften Modelle mit „ungenügend“ durch.
Hormonell wirksame Stoffe finden sich vor allem in Plastikspielzeug. Auch Krebs erregende Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) sind in Kinderspielzeug enthalten, das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bemängelte bereits die zu hohen zulässigen Grenzwerte. „Beim Kinderspielzeug liegen die zulässigen PAK-Grenzwerte aus gesetzlichen Vorschriften heraus sogar höher als bei Autoreifen“, sagt Jürgen Thier-Kundke vom Bundesinstitut für Risikobewertung. Nach Auffassung des BfR sollte bei PAK in Spielzeug nicht mit Höchstgehalten gearbeitet werden, sondern es sei nach dem Prinzip „so niedrig wie technisch möglich“ zu verfahren, da nicht klar sei, ab welcher Menge der Stoff krebserregend wirkt.
„Die Grenzwerte für Chemikalien in Kinderspielzeug sind generell zu hoch angesetzt und werden dann oft nicht mal eingehalten“, kritisiert Sarah Häuser, Chemie-Expertin beim BUND. Denn es gibt keine unabhängige Prüfstelle, die die Produktion der Hersteller routinemäßig testet. Das Gewerbeamt führt nur stichprobenartige Kontrollen durch. „Alle hormonell wirksamen Stoffe in Kinderspielzeug sind verzichtbar und gehören verboten“, fordert Sarah Häuser. Denn gerade für diese lassen sich Grenzwerte nur schwer festlegen, da diese bereits in sehr kleinen Mengen wirken, und in geringer Dosierung womöglich schädlicher sind als in höherer. Das ist noch nicht lange bekannt und wurde somit in den aktuellen Grenzwerten nicht berücksichtigt. „Außerdem wirken chemische Stoffe als Giftcocktail“, erklärt Häuser. Das bedeutet, dass wir in unserer Umwelt verschiedenen Giften gleichzeitig ausgesetzt sind, die sich in ihrer Wirkung gegenseitig verstärken können. Zwar hat der europäische Umweltministerrat solche Kombinationseffekte mittlerweile anerkannt. Die neue EU-Spielzeugrichtlinie, die im Juli 2011 in Kraft treten soll, berücksichtigt diese jedoch noch nicht. Das Bundesinstitut für Risikobewertung hält die neue Richtlinie bezüglich des Gesundheitsschutzes von Kindern für nicht ausreichend und fürchtet sogar, dass sie in Teilen zu einer Verschlechterung des Verbraucherschutzes führen könnte. Die EU-Kommission soll nun prüfen, inwiefern das Gesetz ausreicht oder noch modifiziert werden muss. Dies wird jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen. „Es muss jetzt gehandelt werden“, sagt Roman Goll von Öko-Test. Er fordert unabhängige Kontrollen für Spielzeug.
Bis es soweit ist, sollten Verbraucher deshalb selbst genau hinschauen.
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