Erstellt 12.03.10, 18:16h
Argen verfassungswidrig
Für die Grünen, die sich statt eines Ombudsrates für eine Rechtsschutzberatung aussprechen, hielt Fraktionschef Elmar Gillet es „für fragwürdig, ob drei Ehrenamtler bei über 1500 Widersprüchen helfen“ könnten. Die CDU votierte dafür, das Thema Ombudsrat in der Trägerversammlung der Arge (Arbeitsgemeinschaft für die Betreuung und Vermittlung von Arbeitslosengeld-II-Beziehern) zu diskutieren. Die Freien Wähler schlugen vor, erst weiter zu überlegen, wenn die künftige Rechtsform der Arge feststehe.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2007 entschieden, dass die Arbeitsgemeinschaften aus kommunalen Trägern und Bundesagentur in ihrer jetzigen Form verfassungswidrig sind. CDU, FDP und Freie Wähler setzten sich nun erfolgreich dafür ein, dass sich der Kreis bei einer Nachfolgeregelung für das Optionsmodell entscheiden könnte.
Städte und Kreise zuständig
Dieses Modell nutzen aktuell deutschlandweit 69 Kommunen: Nicht die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen sind hier für die Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen zuständig, sondern ausschließlich die Städte oder Landkreise. (uk)
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