Von Rainer Rudolph, 14.03.10, 18:53h, aktualisiert 16.03.10, 10:03h
Sprecher Jörg Jung und Architekt Thomas Luczak gaben zugleich einen ersten Einblick in das neue Sanierungskonzept, für das die Initiative einen namhaften, aber noch ungenannten Theater-Architekten gewonnen hat. Der Entwurf stelle keine komplette Vorplanung dar, entwickele aber sehr wichtige Teillösungen. „Wir gehen jetzt vom Stadium der Kritiker in das Stadium der positiven Entwickler über“, sagte Luczak. Nach diesem Konzept seien „die Betriebsabläufe künftig sogar besser als im Neubau“.
Dies betreffe insbesondere den Bereich der Anlieferung und der Magazinierung. Handicap des alten Schauspielhauses ist hier, dass der Aufzug nur eine Höhe von zwei Metern hat, für den Neubau sollen es 4,50 Meter sein. Beides begrenzt die Höhe der Bühnenbilder, so dass diese zerlegt werden müssen, um sie überhaupt transportieren zu können. Nach dem von den Initiatoren entwickelten Sanierungskonzept soll es aber möglich sein, bis zu sieben Meter hohe Bühnenbilder anzuliefern, vorzumontieren und auch in dieser Höhe zu lagern. Die entsprechenden Räumlichkeiten lägen übereinander im heutigen Anlieferungsbereich der Oper, die genauso wie das Theater von dieser Lösung profitiere. Eine weitere Verbesserung sei die Vergrößerung der Hinterbühne des Schauspiels von sieben auf zwölf Meter Tiefe. Insgesamt handele es sich um eine „modulare Lösung“, die stufenweise Verbesserungen nicht ausschließe. Der Kostendeckel läge bei 200 Millionen Euro, die Fertigstellung könnte zwischen Ende 2013 und 2015 erreicht werden. Man gehe davon aus, dass die Sanierung am Ende schneller als der Neubau sei. Mit Hilfe von perspektivischen Zeichnungen wurde noch einmal die Kritik am Neubau unterstrichen. Danach verdeckt der unmittelbar an der Nord-Süd-Fahrt aufragende Bau bei Anfahrt aus dem Süden das Opernhaus vollständig.
Inzwischen gibt es erste Überlegungen, mit der Verhängung der „Sperrwirkung“, dem Stopp aller Neubau-Planungen bis zum Tag des Bürgerentscheids, nicht bis zur Sondersitzung des Rates am 13. April zu warten. Sollte die Verwaltung die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens bis dahin bestätigen, könnte eine neue Mehrheit im Rat bereits bei der Sitzung am 23. März den Stopp verfügen.
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