Von Christian Bommarius, 24.03.10, 20:54h
Am schon seit 2004 bekannten Korruptionsfall Daimler sind zwei Umstände bemerkenswert. Erstens war es wieder die US-amerikanische Justiz, die die Bestechungsgeschäfte eines deutschen Konzerns aufgedeckt hat. Zweitens hat es wieder einen Großen erwischt, also kein Unternehmen des tapferen deutschen Mittelstands, der einst Deutschland den Titel als „Exportweltmeister“ sicherte und zugleich einen guten Platz im internationalen Korruptionsgeschäft erkämpfte. Es hat lange gedauert, bis die deutsche Politik Schmiergeldzahlungen an ausländische Regierungsvertreter nicht mehr als förderungswürdigen Wettbewerb, sondern als strafwürdige Korruption anzusehen bereit war. Ein entsprechendes Verbot besteht in den USA seit 1977, in Deutschland erst seit 1999.
Immerhin hat unter dem Eindruck des Siemens-Skandals unter den deutschen Konzernen ein Lernprozess begonnen, vor allem befördert von den gestiegenen Risiken drohender Strafverfolgung. Von denen scheint der exportierende deutsche Mittelstand nicht viel mitbekommen zu haben. Noch im Jahr 2008 attestierte Transparency International deutschen Firmen ungebrochenes einschlägiges Engagement. Die Verantwortung dafür liegt natürlich bei den Tätern, aber der Vorwurf der Mitschuld bleibt der deutschen Politik keineswegs erspart. 193 Staaten sind von den Vereinten Nationen anerkannt, 141 von ihnen haben eine UN-Konvention gegen Korruption ratifiziert. Deutschland gehört nicht dazu.
Als im November vergangenen Jahres die Vertragsstaaten in Doha (Katar) zusammenkamen, um über die Einführung eines gegenseitigen Überwachungsmechanismus zu beraten, war auch Deutschland dabei, aber auf den billigen Plätzen der Nicht-Ratifizierer. Seit die Konvention im Jahr 2003 verabschiedet wurde, hilft Deutschland anderen Staaten zwar bei der Umsetzung, die Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) bietet in Sierra Leone und Kenia entsprechende Beratungen an. Nur selbst ratifizieren will Deutschland nicht. Warum? Eine Ratifizierung würde voraussetzen, dass Deutschland den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung internationalen Standards anpasst, also verschärft. Denn es ist so in Deutschland: Jahrzehntelang waren Parlamentarier allein schon deshalb nicht korrupt, weil das Strafgesetzbuch die Abgeordnetenbestechung nicht kannte. Seit 1994 kennt es sie, aber der Tatbestand ist nicht nur so eng wie ein Nadelöhr, der Parlamentarier müsste auch ein rechtes Kamel sein, um dadurch vor einem Gericht zu landen. Wenn die Politik in der Korruptionsbekämpfung derart voranschreitet, darf sie sich nicht wundern, wenn ihr die Wirtschaft willig folgt.
Schmiergeld
24.03.2010 | 21.36 Uhr | kischfwm
von Schmierfinken, mit weißen Hemden, für Schmierfürsten ind Diktaturen und menschenfeindlichen Systemen. Ein Stern, der zum Sinken verurteilt ist,…
| JETZT BESTELLEN! 4 Wochen Kölner Stadt-Anzeiger zum Vorzugspreis. Sie sparen mehr als 35%. |
|
Anzeige

Frankfurter Rundschau
Regierungschef Papademos - "Griechenland steht am Ground Zero"Fußball - Hertha Berlin feuert Trainer Skibbe

EXPRESS
20 Jahre nicht bewegt - Der Rätsel-Käfer von der KöHoffen auf Sieg gegen HSV - Kumm FC, loss mer fiere!

Spiegel Online
S.P.O.N. - Helden der Gegenwart: Herr Wulff, greifen Sie zum Hörer!Fotostrecke: Königin der Soul-Diven