Von Sara Miebach, 30.03.10, 18:25h
Das führe zum Beispiel dazu, dass einem potenziellen Mitarbeiter der GEZ noch vor Arbeitsantritt wieder gekündigt wurde, nachdem er über seine HIV-Infektion geredet hatte, berichtet Jacob Hösl, Anwalt für Arbeitsrecht aus der Praxis. Die Erklärung lautete: Die Kollegen hätten Angst, sich anzustecken. „Und das, obwohl eine Ansteckung bei Bürotätigkeiten quasi ausgeschlossen ist“, betont Hösl.
Die Rechtslage ist klar. Im Einstellungsgespräch müssen Fragen nach einer HIV-Erkrankung nicht beantwortet werden. „Es gibt kein Berufsverbot für HIV-Kranke“, betonte Hösl. Bestimmte Tätigkeiten innerhalb von Berufen seien allerdings für Aidskranke tabu. Ein aidskranker Arzt dürfe operieren, jedoch nicht unter Umständen, die die Verletzungsgefahr für die operierende Person erhöhten.
Besonders in „Macho-Berufen“ sähen sich HIV-Kranke mit Unverständnis konfrontiert, bestätigte Alexander Giegler, Vorsitzender der Deutschen Polizei-Gewerkschaft in Köln. Der Umgang mit Aidskranken bei der Polizei geschehe oft „nach Gutsherrenart“. „Während in einer Inspektion ein aidskranker Kollege weiterhin auf Streife gehen kann, wird anderswo einem HIV-betroffenen Kollegen nahe gelegt, von Aufgaben mit Publikumskontakt zurückzutreten“, sagt Giegler.
Die Aidshilfe Köln bietet am 28. April, um 19 Uhr zum ersten Mal ein Treffen „Wo / men at Work“ an, bei dem sich Berufstätige mit HIV in der Beethovenstr. 1 beraten lassen können. Anmeldung unter 0221-2 02 03 26 oder per Mail an bodden@aidshilfe-koeln.de.
| JETZT BESTELLEN! 4 Wochen Kölner Stadt-Anzeiger zum Vorzugspreis. Sie sparen mehr als 35%. |
|
Anzeige
22. April 2012,
E-Werk Köln
Foto auf Leinwand günstig vom Testsieger
Werbeagentur Verzeichnis Köln Bonn
Werbeagentur / Internetagentur, Köln
Kfm. Umschulungen + Seminare in Köln
Holzspielzeug gesucht, gefunden, geliebt