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Arbeit

Missbrauch von „Hartz IV“ nimmt zu

Erstellt 02.02.10, 08:41h

Die Zahl der Verfahren gegen Hartz-IV-Empfänger ist nach einem Medienbericht um 1,8 Prozent gestiegen. Dabei geht es meist um falsche Angaben von Langzeitarbeitslosen mit dem Ziel, höhere Leistungen zu kassieren, als ihnen eigentlich zustehen.

Hartz IV
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Die Hartz-IV-Reform bleibt umstritten. (Bild: dpa)
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Die Hartz-IV-Reform bleibt umstritten. (Bild: dpa)
MÜNCHEN - Die Zahl der eingeleiteten Straf- und Bußgeldverfahren gegen "Hartz IV"-Empfänger ist im vergangenen Jahr um 1,8 Prozent auf knapp 165 000 Fälle gestiegen. Dies geht aus der Jahresbilanz der Bundesagentur für Arbeit (BA) über den Leistungsmissbrauch im "Hartz IV"-System hervor, wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtet. Dabei geht es meist um falsche Angaben von Langzeitarbeitslosen gegenüber den Jobcentern und Arbeitsgemeinschaften (Argen) mit dem Ziel, höhere Leistungen zu kassieren, als ihnen eigentlich zustehen.

Ertappt wurden zudem deutlich mehr potenzielle Schwarzarbeiter. Aus der Jahresbilanz geht hervor, dass von den gut 126 000 erledigten Verfahren 39000 Fälle wegen des Verdachts auf Schwarzarbeit an die zuständige Zollverwaltung weitergegeben wurden. 2008 waren es noch etwa 36 500 gewesen. Zunehmend mehr Akten von Hilfebedürftigen landen danach auch bei den Strafverfolgungsbehörden. Bei knapp 13 000 Personen "wurde der Fall mit einem begründeten Straftatbestand an die Staatsanwaltschaft abgegeben", heißt es in dem Bericht. Dies entspreche einem Zuwachs von 4,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Insgesamt hatten 2009 im Jahresdurchschnitt etwa 6,5 Millionen Menschen nach dem Sozialgesetzbuch II Anspruch auf die Grundsicherung ("Hartz IV"). Bezogen auf diese Gesamtzahl lag die Missbrauchsquote nach Angaben der Bundesagentur bei lediglich 1,9 Prozent. Darunter fallen Ordnungswidrigkeiten, also geringfügige Verletzungen von Rechtsregeln, für die das Gesetz eine Geldbuße vorsieht. Das eingetriebene Verwarnungs- und Bußgeld, über das die Jobcenter selbst entscheiden können, belief sich bei etwa 74 000 Fällen auf 3,7 Millionen Euro. (ddp)



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