Erstellt 02.02.10, 12:03h, aktualisiert 04.02.10, 01:34h
Aus Sicht des BGH-Kartellsenats hat die hessische Behörde völlig korrekt die Preise der verschiedenen Wasserversorger miteinander verglichen. Die Enwag hatte dagegen argumentiert, die Verteilung des Wassers sei wegen der Lage Wetzlars am Rande der Mittelgebirge besonders schwierig. Mehrkosten, die möglicherweise aufgrund dieser topografischen Besonderheiten entstehen, seien von dem Unternehmen jedoch nicht nachvollziehbar berechnet und vorgelegt worden, sagte der Senatsvorsitzende Klaus Tolksdorf.
Überhöhte Preise
Nach Entscheidung der Karlsruher Richter war die Landeskartellbehörde allerdings nicht berechtigt festzustellen, dass die Wasserpreise der Enwag schon seit Juli 2005 überhöht waren. Die Behörde könne nicht einschreiten, wenn es um zurückliegende Abrechnungszeiträume gehe, so die Richter. Damit bestätigten sie das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt von November 2008 im vollen Umfang.
Das Landeskartellamt wollte mit der Feststellung, dass schon früher die Preise zu hoch waren, betroffenen Kunden Rückforderungen erleichtern. Obwohl dies nicht gelang, zeigten sich Prozessvertreter Hessens zufrieden. Sie gingen davon aus, dass nun die weiteren anhängigen Kartellverfahren zügig abgewickelt werden. Die Landeskartellbehörde ist bislang gegen neun Versorger vorgegangen und hat in drei Fällen Preissenkungen verfügt. Neben Wetzlar sind Unternehmen in Frankfurt und Kassel betroffen. Diese Verfahren ruhten mit Blick auf die BGH-Entscheidung.
Bundesweite Signalwirkung
Hessen ist das erste Land, das gegen überhöhte Wasserpreise vorgeht. Wirtschaftsminister Dieter Posch (FDP) erwartete von Anfang an eine bundesweiten Signalwirkung von dem Urteilsspruch aus Karlsruhe. Ein entsprechend großes Interesse an dem Prozess war auch für den BGH spürbar: Unmittelbar vor der mündlichen Verhandlung bekam der Kartellsenat ungefragt vom Bundesverband der Wasserwirtschaft ein Rechtsgutachten zugeschickt, "in der Annahme, dass es unser Interesse findet", wie der Senatsvorsitzende Tolksdorf meinte. Erfreut waren die Richter darüber offensichtlich nicht: Dies entspreche nicht dem Stil des Senats, so Tolksdorf.
Nach Angaben von Posch sind allein in Hessen etwa eine Million Menschen von den neun laufenden Kartellverfahren betroffen. Für einen Durchschnittshaushalt - vier Personen, 150 Kubikmeter Wasserverbrauch pro Jahr - in Wetzlar bedeute die Preissenkung der Kartellbehörde eine Ersparnis von rund 110 Euro pro Jahr. (dpa)
Mehr Macht für Kartellbehörden
03.02.2010 | 10.55 Uhr | Müller-Koppelberg
Aha, geht doch...könnte man sagen, warum geht das nicht auch bei Strom und Gas ???
Die Bürger werden in den letzten Jahren abgezockt wie noch nie,…
Wasserpreise...? Da war doch was in...
02.02.2010 | 18.13 Uhr | Olean
Berlin.
Da hatte doch der ehemalige Finanzsenator Sarrazin eine recht ertragreiche Zusammenarbeit mt dem regionalen Versorger. Ertragreich war…
Nur nicht auffallen
02.02.2010 | 15.26 Uhr | Berlin1
Ist schon erstaunlich wie lange es die Wasserversorger geschafft haben sich aus der Diskussion über zügellose
Preisdiktaturen von Monopol - oder…
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