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Wasserversorger

Weg frei für niedrigere Preise

Erstellt 02.02.10, 12:03h, aktualisiert 04.02.10, 01:34h

Der Bundesgerichtshof hat mit einem Grundsatzurteil den Weg für niedrigere Wasserpreise freigemacht. Die Kartellbehörden dürfen die Preise verschiedener Wasserversorger miteinander vergleichen, um Missbrauch festzustellen.

BGH-Urteil
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In dem hessischen Vorgehen gegen überhöhte Wasserpreise hat der BGH ein Grundsatzurteil verkündet. Preisvergleiche bei den Wasserversorgern dürfen die Kartellbehörden weiter anstellen, um Missbrauch zu verhindern. (Bild: dpa)
BGH-Urteil
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In dem hessischen Vorgehen gegen überhöhte Wasserpreise hat der BGH ein Grundsatzurteil verkündet. Preisvergleiche bei den Wasserversorgern dürfen die Kartellbehörden weiter anstellen, um Missbrauch zu verhindern. (Bild: dpa)
KARLSRUHE - Wasserversorger müssen sich künftig schärfere Kontrollen bei ihren Preisen gefallen lassen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Kartellbehörden niedrigere Wasserpreise durchsetzen dürfen, aber nicht rückwirkend geltend machen können. Damit erklärten sie das Einschreiten des Hessischen Wirtschaftsministeriums gegen die Preise der Energie- und Wassergesellschaft Enwag, die mehrheitlich der Stadt Wetzlar gehört, für rechtens. Die Behörde hatte das Unternehmen 2007 gezwungen, die Wasserpreis um 29 Prozent zu senken. (Az.: KVR 66/08 -Beschluss vom 2. Februar 2010)

Aus Sicht des BGH-Kartellsenats hat die hessische Behörde völlig korrekt die Preise der verschiedenen Wasserversorger miteinander verglichen. Die Enwag hatte dagegen argumentiert, die Verteilung des Wassers sei wegen der Lage Wetzlars am Rande der Mittelgebirge besonders schwierig. Mehrkosten, die möglicherweise aufgrund dieser topografischen Besonderheiten entstehen, seien von dem Unternehmen jedoch nicht nachvollziehbar berechnet und vorgelegt worden, sagte der Senatsvorsitzende Klaus Tolksdorf.

Überhöhte Preise

 Nach Entscheidung der Karlsruher Richter war die Landeskartellbehörde allerdings nicht berechtigt festzustellen, dass die Wasserpreise der Enwag schon seit Juli 2005 überhöht waren. Die Behörde könne nicht einschreiten, wenn es um zurückliegende Abrechnungszeiträume gehe, so die Richter. Damit bestätigten sie das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt von November 2008 im vollen Umfang.

Das Landeskartellamt wollte mit der Feststellung, dass schon früher die Preise zu hoch waren, betroffenen Kunden Rückforderungen erleichtern. Obwohl dies nicht gelang, zeigten sich Prozessvertreter Hessens zufrieden. Sie gingen davon aus, dass nun die weiteren anhängigen Kartellverfahren zügig abgewickelt werden. Die Landeskartellbehörde ist bislang gegen neun Versorger vorgegangen und hat in drei Fällen Preissenkungen verfügt. Neben Wetzlar sind Unternehmen in Frankfurt und Kassel betroffen. Diese Verfahren ruhten mit Blick auf die BGH-Entscheidung.

Bundesweite Signalwirkung

Hessen ist das erste Land, das gegen überhöhte Wasserpreise vorgeht. Wirtschaftsminister Dieter Posch (FDP) erwartete von Anfang an eine bundesweiten Signalwirkung von dem Urteilsspruch aus Karlsruhe. Ein entsprechend großes Interesse an dem Prozess war auch für den BGH spürbar: Unmittelbar vor der mündlichen Verhandlung bekam der Kartellsenat ungefragt vom Bundesverband der Wasserwirtschaft ein Rechtsgutachten zugeschickt, "in der Annahme, dass es unser Interesse findet", wie der Senatsvorsitzende Tolksdorf meinte. Erfreut waren die Richter darüber offensichtlich nicht: Dies entspreche nicht dem Stil des Senats, so Tolksdorf.

Nach Angaben von Posch sind allein in Hessen etwa eine Million Menschen von den neun laufenden Kartellverfahren betroffen. Für einen Durchschnittshaushalt - vier Personen, 150 Kubikmeter Wasserverbrauch pro Jahr - in Wetzlar bedeute die Preissenkung der Kartellbehörde eine Ersparnis von rund 110 Euro pro Jahr. (dpa)



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