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Falsche Behandlung

Eine Diagnose mit Folgen

Von Annika Joeres, 04.02.10, 21:06h

Eine einzige Diagnose wurde Tanja Afflerbach zum Verhängnis. Die 38-Jährige wurde daraufhin jahrelang mit Psychopharmaka behandelt und wurde von ihren Mitmenschen nicht mehr als vollwertiger Mensch akzeptiert.

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Wegen einer einzigen Diagnose wurde Tanja Afflerbach jahrelang mit Psychopharmaka behandelt. (Bild: dpa)
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Wegen einer einzigen Diagnose wurde Tanja Afflerbach jahrelang mit Psychopharmaka behandelt. (Bild: dpa)
Tanja Afflerbachs Körper ist auf der Flucht. Ihre Nerven sind immer angespannt, die Nackenhaare sträuben sich und die Augen flackern. Gegen die Schmerzen pumpt ein handgroßer Apparat in der Bauchdecke Morphium ins Blut. „Sonst könnte ich keine Sekunde weiterleben“, sagt die 38-jährige Frau aus Siegen. Ihr Körper spielt verrückt – ihr Geist aber ist hellwach.

Afflerbach führt vor dem Siegener Landgericht einen beispiellosen Prozess gegen ihre früheren Psychiater. Heute wird das Gericht über die Höhe des Schmerzensgelds entscheiden, das Tanja Afflerbach bekommen muss. Sie könnte die erste Patientin in Deutschland sein, die eine falsche Therapie mit Nervenmitteln nachweisen kann. „Ich musste das Leben einer Verrückten führen, ohne verrückt zu sein“, sagt die Frau mit dem Kurzhaarschnitt und den weichen Körperformen. Als Jugendliche war sie eine sehr gute Schülerin und trainierte im Leistungskader des deutschen Skiverbands. Nun erzählt die Frau mit der schmalen Nickelbrille auf der Stupsnase in druckreifen Sätzen, wie sie als Psychotikerin abgestempelt wurde. Sie will, dass ihr geglaubt wird. Manchmal bricht ihre Stimme, die Tränen fließen.

Doch wie immer, wenn es um Kunstfehler geht, haben vor Gericht die Gutachter das Sagen und nicht die Betroffenen. An diesem Wintermorgen hören ihnen rund fünfzig „Psychiatrieerfahrene“ im Saal 29 des Siegener Gerichts zu. Bei einigen zucken die Gesichtsmuskeln, eine bekannte Nebenwirkung von Neuroleptika. Sie alle hoffen, die wortgewandte Frau auf der Klägerbank schafft einen Präzedenzfall. Verrückte und Nervenschwache, Schizophrene und Depressive hatten vor Gericht bislang kaum eine Chance.

Bereits nach der zweiten Verhandlung im Juni 2007 stellte das Siegener Landgericht fest: Es liege ein „Behandlungsfehler auf Seiten der behandelnden Ärzte“ vor. Und weiter: „Die „Behandlungsmaßnahmen waren im wesentlichen nicht von der Einwilligung der Patientin gedeckt. Folglich steht ihr Schadenersatz zu“. Die nüchternen Worte sind eine Sensation: Laut Aussage der Bundesärztekammer betreffen nur 0,5 Prozent der Klagen auf ärztliche Kunstfehler die Psychiatrie. Und es gibt immer mehr Verfahren gegen Ärzte: 2007 erledigten die Zivilgerichte mehr als 11 500 Fälle, das waren knapp 20 Prozent mehr als drei Jahre zuvor. Die meisten richteten sich gegen Chirurgen oder Orthopäden. Mediziner also, von denen sichtbare Resultate etwa nach einer Knie- oder Hüftoperation verlangt werden. Menschen in der Psychiatrie aber ist weder ihre Krankheit noch ihre Heilung eindeutig nachzuweisen.

Tanja Afflerbach wurde in den Jahren von 1991 bis 2001 insgesamt 23 Mal in psychiatrischen Kliniken aufgenommen, 17 Mal davon im beklagten Kreiskrankenhaus Siegen. Mehr als 440 Tage verbrachte sie dort stationär. Nun muss sich die Klinik insgesamt vor Gericht verantworten. Ihre Verteidigungslinie ist simpel: Afflerbachs aktuelle Leiden seien durch eine „rheumatische Erkrankung“ zu erklären und stünden nicht im Zusammenhang mit den verabreichten Neuroleptika, so der Anwalt der Klinik. Außerdem sei es unmöglich, die damalige Diagnose heute zu rekonstruieren.

In einem kargen, holzgetäfelten Raum des Siegener Landgerichts sitzen sich die Gutachter gegenüber. Vor ihnen liegen Aktenordner, sie tragen dunkle Sakkos. Und in der Regel widersprechen sich Gutachter-Kollegen nicht. In diesem Fall aber ist es anders. Wolfgang Meier, hoch dekorierter Leiter der Rheinisch-Westfälischen Kliniken in Bonn und Gutachter des Gerichts, hat offenbar die mehrere hundert Seiten umfassenden Afflerbach-Akten sehr genau studiert. Seine Worte haben vor Gericht Beweisrang. Mit leiser Stimme sagt der 60-Jährige mit dem sorgfältig gescheitelten Haar zum Richter: „Frau Afflerbach war nie psychotisch krank.“ Und doch hat die angehende Lehrerin zehn Jahre in der Psychiatrie und in psychiatrischen Ambulanzen verbracht.

1991 beginnt ihr Martyrium. Tanja Afflerbach ist 21 Jahre alt und gerade aus dem Elternhaus in die erste eigene Studentenbude nach Siegen gezogen. Eine sorglose Zeit, die Uni macht ihr Spaß. Sie ist eine eifrige Kunststudentin, die später am Gymnasium unterrichten will. Und dann ändert ein Autounfall ihr gesamtes Leben. An einer Straßenkreuzung in Allenbach bei Siegen nimmt ihr ein anderer Autofahrer die Vorfahrt. Beide Fahrzeuge prallen frontal aufeinander. Afflerbachs damaliger Freund und Beifahrer wird in einem Krankenwagen in eine Klinik gebracht.

Sie selbst wird – vermeintlich unverletzt – am Unfallort buchstäblich von den Sanitätern vergessen. So trampt sie nach Hause. Nachts im Bett jedoch rasen immer wieder die Lichter des anderen Wagens auf sie zu. Aus Sicht des richterlichen Gutachters waren dies eindeutige Symptome einer posttraumatischen Belastungsstörung. Zitternd und zappelig geht Tanja Afflerbach zu ihrem Hausarzt. Der diagnostiziert statt einer posttraumatischen Belastungsstörung ein Schleudertrauma und schickt sie zu einer Nervenärztin. Nach einem kurzen Gespräch verabreicht ihr diese Ärztin eine so genannte Imap-Depot-Spritze mit einem Neuroleptikum und diagnostiziert eine Schizophrenie. Die „Erhebung von Befunden wurde versäumt“, heißt es dazu später im gerichtlichen Beschluss. Die erste Injektion der Psychiaterin wirkt wochenlang in Afflerbachs Körper. Sie fühlt sich furchtbar. Ihr ganzer Körper krampft sich zusammen – von den Zehen bis zur Kopfhaut. Ihr bleibt der Atem weg, die Zunge zieht es in den Rachen. Gegen dieses „Extrapyramidale Syndrom“, eine Nebenwirkung von Neuroleptika, erhält sie dann im Krankenhaus das Gegenmittel Akineton. Es wird normalerweise Patienten mit Parkinson verschrieben.

Vor acht Jahren hat Tanja Afflerbach alle Psychopharmaka abgesetzt und seitdem haben sich auch keine „psychiatrisch relevanten Symptome“ mehr gezeigt. Gutachter Meier wundert das nicht. „Die Diagnose der Psychose wurde in der Klinik einfach übernommen“, fasst er die Krankenakten zusammen. „Heute ist eindeutig, dass sie falsch war.“ Neuroleptika seien aufgrund einer „Verdachtsdiagnose“ verabreicht worden und noch dazu in „außergewöhnlich hoher“ Dosierung. Der Sachverständige kann nicht nachvollziehen, warum der jungen Frau 1991 eine Psychose und fünf Jahre später ohne weitere Angabe von Gründen ein Borderline-Syndrom, also eine schwere Persönlichkeitsstörung, attestiert worden sei. In der Psychiatrie sind Diagnosen selten eindeutig. Zwar existiert mit dem ICD 10 ein internationales System der WHO, der Weltgesundheitsorganisation. Aber auch dieser Katalog an Kriterien wird ständig überarbeitet, alte Überzeugungen schwinden. In Zukunft wird es beispielsweise die Diagnose „Borderline-Syndrom“ gar nicht mehr geben. Die WHO hat sie als zu ungenau eingestuft.

Tanja Afflerbachs angebliches Borderline-Syndrom wurde mit Leponex in einer Dosis von mindestens 900 Milligramm pro Tag behandelt. Dazu nahm sie weitere Psychopharmaka, Schlafmittel und Tranquilizer wie Haldol, Dipiperon und Tavor. Alleine zwischen dem 29. März 2001 und dem 21. Mai 2001 erhielt sie sechs verschiedene Neuroleptika. „Dabei gab es ausreichend Hinweise auf eine diagnostische Unsicherheit“, sagt Gutachter Meier.

Schon seit fast zwei Jahrzehnten hört Tanja Afflerbach Fremde über sich urteilen. Im Prozess ist sie zum Schweigen verurteilt. Heute ist sie Künstlerin und stellt Grafiken aus. Als Autorin schreibt sie Kurzgeschichten.

Kurz vor dem Beginn der Verhandlung aber huscht sie nervös durch die Gerichtsflure. Sie weiß, dass die Gegenseite wieder jede ihrer protokollierten Äußerungen und Gefühle heranziehen wird, um sie doch als schizophren zu beschreiben. Eine Diagnose, die wirkt wie das Urteil: lebenslang. „Es hat lange gedauert, bis die Menschen mich wieder als vollwertigen Menschen akzeptiert haben“, sagt sie.

Sie selbst musste Beweise für ihre Normalität finden. Ihr Dozent von der Universität Siegen, Bernd Fichtner, bezeugte vor Gericht: „Tanja Afflerbach war eine der wenigen Studierenden, die mir schon im ersten Semester mit überdurchschnittlichen Leistungen aufgefallen ist.“ Sie sei belesen und besäße eine konstruktive Kritikfähigkeit, so der Pädagogik-Professor. Doch unter dem Einfluss der Neuroleptika hatte Tanja Afflerbach ihr Schicksal nicht mehr in der Hand. Insgesamt 19 Mal war sie in der Siegener Klinik, hinzu kamen weitere ambulante Behandlungen. Bei jeder Einlieferung wurde ihr Blut abgenommen, manchmal auch ein EEG durchgeführt. Ein diagnostisches Gespräch aber fand nicht statt.

Afflerbach saß im Psychiatrie-Kreislauf fest. Die Dosis der Medikamente war so hoch, dass sie nur unter ärztlicher Begleitung reduziert werden konnte. Mit der Hoffnung auf Entzug ging die Leidende meist freiwillig in die Klinik – und bekam doch nur weitere Pillen. „Ich lag im Bett und habe vor mich hingedämmert“, erzählt sie. Wie hinter einer Nebelwand habe sie gelebt. Familie Afflerbach schaute Tanjas körperlichem und seelischem Verfall hilflos zu. Die Angehörigen suchten nach einer neuen Behandlung. Doch eine Patientin mit dieser Diagnose, die auch noch derartig viele Neuroleptika einnimmt, will keine Klinik aufnehmen.

Nach fast zehn Jahren ununterbrochener Behandlung mit Neuroleptika probierten die Ärzte 2001 wieder ein neues Medikament, Amisulprit, und setzten Leponex in nur drei Wochen ab. Viel zu schnell für die Nerven von Tanja Afflerbach. Von dem raschen Entzug schwitzen ihre Füße so stark, dass sich die neuen Sandalen nach wenigen Tagen regelrecht auflösen. Ihr Herz schlägt extrem langsam, sie empfindet plötzlich Kälte und dann wieder Hitze. Sätze, die sie formuliert, bleiben in einer ewigen Gedankenschleife hängen. „Ich dachte, mir platzt der Schädel“, sagt sie heute.

Inzwischen ist ihr Leben wieder erträglich. Aber ihre Nerven sind nach wie vor überempfindlich, sie trägt eine spezielle UVBrille und muss sich vor Kälte schützen. „Es ist grauenhaft“, sagt sie. Heute wird nun eine Entscheidung fallen. Afflerbachs Anwältin forderte zu Prozessbeginn 400 000 Euro, weil zusätzlich zu den körperlichen Schmerzen ihr entgangener Verdienst als Lehrerin bezahlt werden müsse. Der Richter hat einen Vergleich über 150 000 Euro angeboten. Beide Parteien lehnten ab. Afflerbach aber will „nicht ums Geld“ streiten. Sie möchte rehabilitiert werden, den Makel einer „Verrückten“ los werden. Eine angemessene Entschädigung wird es für sie ohnehin nicht geben können.



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