Erstellt 08.02.10, 14:59h
In 102 Städten in NRW waren am Sonntag die Integrationsräte gewählt worden. Darin arbeiten Migranten und Deutsche in einem kommunalen Fachgremium zusammen und gestalten die örtliche Integrationspolitik. Insgesamt waren 1069 Mandate zu vergeben.
4,17 Prozent Wahlbeteiligung in Bergisch Gladbach
Wie schon im Jahr 2004 variierte laut LAGA die Wahlbeteiligung stark. Auf Grundlage der vorliegenden Zahlen aus den 102 Städten liege die Spannbreite zwischen 33,93 Prozent im ostwestfälischen Harsewinkel (Kreis Gütersloh) und 32,45 Prozent in Kamen (Kreis Unna) sowie gerade einmal 4,67 Prozent in Düsseldorf sowie 4,17 Prozent in Bergisch Gladbach (Rheinisch-Bergischer Kreis).
"Mit diesem Ergebnis können wir nicht zufrieden sein", sagte der LAGA-Vorsitzende Tayfun Keltek. Die Gründe für die geringe Wahlbeteiligung seien vielfältig. So fehlten den meisten Kandidaten die logistischen und finanziellen Mittel für die Wahlwerbung. Keltek sprach auch von "sehr unbefriedigenden politischen Rahmenbedingungen vor den Wahlen". So habe die Landesregierung gegen den Rat aller Experten das Wahlrecht für Eingebürgerte stark eingeschränkt. Dadurch seien viele politisch Interessierte erst gar nicht in die Wählerverzeichnisse gekommen. Keltek hielt eine Zusammenlegung der Integrationsratswahlen mit den Kommunalwahlen für "dringend geboten".
Der Landesgeschäftsführer der Initiative "Mehr Demokratie", Alexander Slonka, sagte: "Die Wahl am Sonntag hat gezeigt, dass immer weniger Ausländer sich durch Gremien wie Integrationsräte vertreten fühlen." Ein Gremium zu wählen, das die wirklich entscheidungsberechtigten Kommunalvertretungen nur berate, sei eben nicht sonderlich attraktiv. "Gerade angesichts der aktuellen Diskussionen um den Bau von Moscheen und das Tragen von Kopftüchern und Burkas ist es wichtig, mit den Betroffenen auf Augenhöhe zu diskutieren", so Slonka. Diese Augenhöhe sei aber nur gegeben, wenn dauerhaft in Deutschland lebende Ausländer die gleichen demokratischen Mitspracherechte hätten wie Deutsche.
Die Wahlen zu den Migrantenvertretungen sind verpflichtend in Städten und Gemeinden, in denen mindestens 5000 ausländische Bürger ihren Hauptwohnsitz angemeldet haben. In einer Gemeinde mit mindestens 2000 ausländischen Einwohnern mit Hauptwohnsitz muss ein Integrationsrat gebildet werden, wenn dies mindestens 200 Wahlberechtigte beantragen. (ddp)
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