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Datenklau

Steuersünder erhält Entschädigung

Von Christian Rath, 08.02.10, 16:58h, aktualisiert 08.02.10, 21:05h

Es hört sich grotesk an: Ein deutscher Steuersünder, der sein Geld vorbei nach Liechtenstein gebracht hatte, wird fürstlich entschädigt. Ein Gericht in Vaduz urteilte, die Bank hätte den Anleger rechtzeitig über die Steueraffäre informieren müssen.

LGT Treuhand
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Muss zahlen: Die LGT Treuhand aus Liechtenstein. (Bild: dpa)
LGT Treuhand
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Muss zahlen: Die LGT Treuhand aus Liechtenstein. (Bild: dpa)
VADUZ/FREIBURG - Der Bad Homburger Kaufmann Elmar Bernhard Sch. hat jahrelang Steuern mit Hilfe einer Liechtensteiner Treuhand hinterzogen. Als der Schwindel aufflog und er in Deutschland wegen Steuerhinterziehung verurteilt wurde, verklagte er seine Helfer. Und damit hatte er sogar Erfolg. Ein Gericht in Vaduz sprach ihm jetzt Schadensersatz in Höhe von 7,3 Millionen Euro zu.

Der Immobilienhändler versteckte seit Mitte der 80er Jahre mit Hilfe einer Liechtensteiner Stiftung Schwarzgeld vor dem deutschen Fiskus. Er flog auf, weil sein Name auf der Steuersünder-DVD enthalten war, die der Bundesnachrichtendienst im Juni 2007 von einem Liechtensteiner Datendieb gekauft hatte.

Hohe Bewährungsauflage

Im Februar 2008 - vier Tage nach Postchef Klaus Zumwinkel - durchsuchte die Steuerfahndung das Haus von Sch. Im Juli 2008 wurde er vom Landgericht Bochum verurteilt. Trotz der Riesensumme von über sieben Millionen Euro hinterzogenen Steuern kam er mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe davon. Er musste die hinterzogenen Steuern nachzahlen und als Bewährungsauflage wurden zusätzlich noch 7,3 Millionen Euro fällig.

Diese Summe bekommt Sch. nun wohl von seinen Liechtensteiner Geschäftspartnern erstattet. Er hatte die Treuhänder verklagt, weil sie ihn nicht über den Datendiebstahl unterrichtet hatten. Der Geschäftsmann behauptete, er hätte sich strafbefreiend selbst angezeigt, wenn er von der Gefahr gewusst hätte. Dem fürstlichen Landgericht leuchtete das ein. Es verurteilte die Treuhandfirma Fiduco zum Schadensersatz. Die Treuhänder hätten schon im Herbst 2007 Anhaltspunkte für die Weitergabe der geklauten Daten gehabt. Da hätte sich Sch. noch retten können.

Das Urteil gilt als Beweis für die Unabhängigkeit der Vaduzer Justiz. Denn die verurteilte Firma Fiduco gehörte einst zur Fürstenbank LGT, die jetzt auch für den Schadensersatz aufkommen muss. Allerdings ist das Vaduzer Urteil noch nicht rechtskräftig. Fiduco hat bereits Berufung angekündigt. Möglicherweise geht auch Sch. in Berufung. Denn eigentlich wollte er insgesamt 13,5 Millionen Euro auf die Liechtensteiner Treuhänder abwälzen. Die Fiduco sollte auch seine nachzuzahlenden Steuern übernehmen, weil er bei der Anlage schlecht beraten worden sei, so der Kaufmann. Das war aber dem Gericht zu viel. Steuerschulden seien nicht erstattungsfähig, beschied es.

Derzeit ist am Vaduzer Landgericht nur ein ähnlicher Fall aus Deutschland anhängig. Zahlreiche weitere Klagen dürften nun aber folgen. Immerhin führte die Auswertung der Liechtensteiner DVD in Deutschland zu 590 Ermittlungsverfahren.



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