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Hartz IV

Was zum Leben übrig bleiben muss

Von Stefan Sauer und Christian Rath, 09.02.10, 10:03h, aktualisiert 09.02.10, 20:59h

Nachdem das Bundesverfassungsgerichts die Hartz-IV-Regelsätze als verwassungswidrig eingestuft hat, steht die Politik vor einer großen Rechenaufgabe: Wie viel Geld braucht man zum würdigen Leben?

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Klagten in Karlsruhe gegen die Höhe des Hartz-IV-Satzes: Die Familie Kerber-Schiel aus Dortmund. (Bild: dpa)
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Klagten in Karlsruhe gegen die Höhe des Hartz-IV-Satzes: Die Familie Kerber-Schiel aus Dortmund. (Bild: dpa)
KARLSRUHE/BERLIN – Man hat fast den Eindruck, die bisherigen Regelsätze für Hartz IV seien ohne politisches Zutun festgelegt worden. Jedenfalls beeilen sich Vertreter der Bundestagsparteien nach dem Karlsruher Richterspruch vom Dienstagmorgen, das Urteil gut zu heißen. Unionspolitiker, Sozialdemokraten und Grüne vergessen dabei geflissentlich zu erwähnen, dass die vom Verfassungsgericht verworfene Berechnungsmethode für die Grundsicherung ihrer Feder entstammte oder zumindest ihre Zustimmung in Bundestag und Bundesrat fand. Allerdings ist die Umdeutung einer schallenden Ohrfeige, als die der Paritätische Wohlfahrtsverband das Urteil interpretierte, in eine Bestätigung dessen, was man schon immer gesagt haben will, in der Politik nichts Neues.

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) würdigte den Richterspruch als bahnbrechend und kündigte rasche Umsetzung an. Der Gesetzgeber werde die Regelungen nun unter „ungeheurem Zeitdruck“, nämlich bis Jahresende, nachbessern. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ließ durch den stellvertretenden Regierungssprecher Christoph Stegmanns wissen, man werde die gerichtlich gesetzte Frist einhalten. Und NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann verwies, das Urteil begrüßend, auf eine von ihm einberufene Expertenkommission, welche schon 2007 die nun von Karlsruhe verworfene Berechnung der Kinderregelsätze als nicht sachgerecht gebrandmarkt habe. Nun sei der Weg frei für „die Entwicklung eines bedarfsgerechten Regelsatzes“.

Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) äußerte Genugtuung darüber, dass die Regelsätze künftig „auch die gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen“ müssten. SPD-Bundestagsfraktionschef Frank-Walter Steinmeier sagte, es sei nun Aufgabe der Bundesregierung, das Urteil rasch umzusetzen. Von einem „Warnsignal für Schwarz-Gelb“ sprach die SPD-Arbeitsmarktexpertin Anette Kramme.

Dass die gesamte Hartz-IV-Regelung der Menschenwürde und dem Sozialstaatsprinzip widerspreche, vermochte Gregor Gysi, Vorsitzender der Bundestagsfraktion der Linken, dem Urteil zu entnehmen. Gysis Amtskollegin von den Grünen, Renate Künast, forderte die Bundesregierung auf, noch vor der NRW-Landtagswahl eine Lösung zu präsentieren und bezifferte die vermutlichen Mehrkosten für den Bund auf zehn Milliarden Euro pro Jahr. Vertreter der Bundesregierung äußerten sich zurückhaltender. Es sei nicht absehbar, ob und in welcher Höhe eine Neuberechnung der Hartz-IV-Sätze Mehrausgaben verursachten. Mithin wäre es „unseriös, nun über Zahlen zu spekulieren“, sagte von der Leyen. FDP-Fraktionschefin Birgit Homburger rechnet mit einem „über schaubaren zusätzlichen Finanzbedarf“. Dass Homburger die erst am Wochenende bekräftigte Forderung der FDP-Führung nach milliardenschweren Steuersenkungen dabei im Blick hat, darf vermutet werden. Würden neu berechnete Hartz-IV-Leistungen zusätzliche Milliarden kosten, könnten die Liberalen ihr Vorhaben wohl endgültig aufgeben. Eben darauf zielte CSU-Landesgruppenchef Hans-Peter Friedrich, dessen Partei jüngst vorsichtig von den Entlastungsplänen abrückte: Die finanzielle Auswirkung des Urteils „reduziert natürlich die Handlungsspielräume für andere Aktionen“.

Das Bundesverfassungsgericht selbst hat in seinem Urteil viel beanstandet - und wenig versprochen. Es ist völlig offen, ob die Arbeitslosengeld-II-Empfänger und ihre Kinder am Ende auch mehr Geld bekommen. Als Maßstab für die Prüfung entwickelten die Verfassungsrichter ein neues Grundrecht: das „Recht auf Gewährleistung des menschenwürdigen Existenzminimums“. Eine konkrete Summe lasse sich aus dem Grundgesetz aber nicht ableiten, so die Richter. Vielmehr müsse der Gesetzgeber das Existenzminimum per Gesetz „konkretisieren“. Und weil es dabei nicht nur um Nahrung und Kleidung, sondern auch um soziale Teilhabe an Medien, Kultur und Sport geht, hat der Bundestag hier einen großen „Gestaltungsspielraum“. Er muss nur die einmal gewählte Rechenmethode konsequent und transparent umsetzen, so die Karlsruher Vorgabe.

Anhand dieses Maßstabs kamen die Richter zum Schluss, dass die Hartz-Sätze derzeit „nicht evident unzureichend“ sind. Deshalb muss weder das ALG II für Erwachsene noch das Sozialgeld für Kinder sofort erhöht werden. Vorgeworfen wird dem Bundestag jedoch, dass er bei der Berechnung Fehler gemacht hat, vor allem beim Sozialgeld für die Kinder. Bisher bekamen Kinder - je nach Alter - nur 60 bis 80 Prozent des Hartz-Satzes für Erwachsene. Dies führte dazu, dass ihr abgeleiteter Satz rechnerisch zwar Ausgaben für Tabak und Alkohol enthält, aber nichts für Schulhefte, Stifte und Nachhilfestunden. Das fanden die Richter abwegig. „Kinder sind keine kleinen Er wachsenen“, sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier. Der Gesetzgeber muss nun den spezifischen Bedarf von Kindern und Jugendlichen feststellen. Zwar erhalten Schulkinder schon seit August 100 Euro pro Jahr für Schulmaterialien. Die 100 Euro seien aber „offensichtlich freihändig geschätzt“ und nicht solide kalkuliert.

Bei den Hartz-Sätzen für Erwachsene muss nicht völlig neu gerechnet werden. Im Prinzip wurde die angewandte Rechenmethode vom Verfassungsgericht gebilligt. Derzeit wird der Hartz-Regelsatz anhand der Haushalts-Ausgaben einer Vergleichsgruppe berechnet: der ärmsten 20 Prozent der Single-Haushalte, die nicht Hartz IV beziehen. Die Zahlen liefert alle fünf Jahre das Statistische Bundesamt. Kritisiert wird von den Richtern jedoch, dass die Ausgaben der Vergleichsgruppe nur mit schwer nachvollziehbaren Abschlägen in den Hartz IV-Satz umgerechnet wurde. So gab es Abschläge für Pelze und Segelflugzeuge, ohne jeden Nachweis, dass die Vergleichsgruppe überhaupt Geld für solchen Luxus ausgibt. Ab 2007 unterblieben solche Abschläge „ins Blaue hinein“, sie wurden im Urteil aber erwähnt, weil es sich auf Streitfälle aus dem Jahr 2005 bezieht. ALG II und Sozialgeld müssen nun bis Ende des Jahres neu berechnet werden, lautet der Auftrag aus Karlsruhe an den Gesetzgeber.



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