Von Stefan Sauer, 09.02.10, 12:22h, aktualisiert 09.02.10, 12:26h
Dass zumindest die Leistungen für Kinder angehoben werden müssen, ist aber sehr wahrscheinlich. Denn in der Tat bilden die bisherigen Sätze – je nach Alter 215, 251 und 287 Euro monatlich – lediglich prozentuale Anteile der Regelleistung für Erwachsene ab. Man hat gleichsam von der geringeren Körpergröße der Kinder auf eine geringere finanzielle Bedürftigkeit geschlossen.
Geld für Bier, aber nicht für Windeln
Dies führt zu dem paradoxen Ergebnis, dass Kinder im Babyalter rechnerisch gut zehn Euro monatlich für Alkohol und Zigaretten zur Verfügung haben, aber keinen Cent für Windeln und Schnuller. Dass ihnen weniger für Bekleidung zusteht als Erwachsene, obschon ihre Freizeitgestaltung textilbezogen verschleißträchtig ist und der Wachstumsprozess häufige Neuanschaffungen bedingt. Auch gutes Spielzeug kostet Geld. Eine nachvollziehbare, lebensnahe Berechnung der Kinder-Regelleistungen dürfte mithin zu höheren Transfers führen.
Zur Lebenswirklichkeit gehört aber auch, dass höhere Kindersätze nicht in allen Familien zum Wohle der Kinder verwendet werden, sondern für den Konsum von Tabak, Bier und Co, für Pommes, Chips und DVD. Zur Lebenswirklichkeit zählt ebenfalls, dass Hartz-IV-Empfänger und ihre Kinder zahlreiche Vergünstigungen außerhalb des Regelsatzsystems genießen, die ihnen das von Karlsruhe zugesprochene Minimum an kultureller Teilhabe durchaus ermöglichen: Von gebührenfreien Ausleihen in Stadtbüchereien und beitragsfreien Sportvereinsangeboten über über Zuschüsse für Klassenfahrten und ermäßigte Theatertickets bis zu vergünstigten Monatskarten im öffentlichen Nahverkehr und eintrittsfreien Museumsbesuchen.
Realität ist, drittens: Alle Sozialleistungen und Vergünstigungen, die Regel-Sätze und Sozialversicherungsbeiträge der Harzt-IV-Empfänger werden von den Steuer- und Beitragszahlern finanziert. Mithin auch von jenen, die hart arbeiten, am Ende des Monats aber nicht mehr in der Tasche haben als die Langzeitarbeitslosen. Eine Hartz-IV-Familie mit drei minderjährigen Kindern erhält einschließlich Wohngeld und Heizkostenzuschuss rund 2200 Euro im Monat. Über solche Nettoeinkommen würden sich viele Malocher freuen. Die Bundesregierung sollte diese Aspekte der Wirklichkeit berücksichtigen, wenn sie die Höhe der Regelsätze lebensnah und nachvollziehbar neu berechnet.
Hartz IV: Was zum Leben übrig bleiben muss
Hintergrund: Die Hartz-IV-Regelsätze
Einige ergänzende Gedanken aus volkswirtschaflticher Sicht
11.02.2010 | 10.44 Uhr | Anita Brandtstäter
Ein aus meiner Sicht guter Vorschlag: Gelder für Kinder teilweise als Sachleistung zu erbringen, z.B. für Kindergärten oder Schulverpflegung.…
Herr Sauer, da Sie ja jetzt Ihre Herz..
10.02.2010 | 07.24 Uhr | R.Klein
..für die "hart arbeitenden Malocher" entdeckt haben, wäre mal ein Hinweis angebracht gewesen, daß an den zu niedrigen Verdiensten von Millionen…
Lieber Herr Sauer ! Wieder mal so ein Artikel,..
10.02.2010 | 07.02 Uhr | R.Klein
..der von Polemik, pauschalen Vorurteilen und Unwissenheit (wie von einigen bereits dargelegt) nur so strotzt!
Solche Artikel erwarte ich in der…
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