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Hartz-IV-Urteil

Der Staat muss vernünftig rechnen

Von Stefan Sauer, 09.02.10, 12:22h, aktualisiert 09.02.10, 12:26h

Das Bundesverfassungsgericht hat die Hartz-IV-Regelsätze für grundgesetzwidrig erklärt. Das bedeutet nicht, dass die Empfänger nun automatisch mehr Geld erhalten. Aber die Sätze für Kinder müssen geprüft werden. Anstoß – der Kommentar auf ksta.de

Hartz IV
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Klagten in Karlsruhe gegen die Höhe des Hartz-IV-Satzes: Die Familie Kerber-Schiel aus Dortmund. (Bild: dpa)
Hartz IV
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Klagten in Karlsruhe gegen die Höhe des Hartz-IV-Satzes: Die Familie Kerber-Schiel aus Dortmund. (Bild: dpa)
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zur Verfassungsmäßigkeit der Hartz-IV-Regelsätze klug darauf verzichtet, das Existenzminimum in Euro und Cent zu beziffern und damit höhere Transferleistungen zu verordnen. Es hat zugleich dem Staat das Recht zugesprochen, eben dieses Existenzminimum für die Berechnung der Regelsätze festzulegen. Allein die Art und Weise, in der dies bisher geschehen ist, hat das höchste Gericht für willkürlich, intransparent und daher grundgesetzwidrig erklärt. Eine Neuberechnung auf belastbarerer Grundlage bedeutet deshalb aber noch nicht automatisch höhere Sätze.

Dass zumindest die Leistungen für Kinder angehoben werden müssen, ist aber sehr wahrscheinlich. Denn in der Tat bilden die bisherigen Sätze – je nach Alter 215, 251 und 287 Euro monatlich – lediglich prozentuale Anteile der Regelleistung für Erwachsene ab. Man hat gleichsam von der geringeren Körpergröße der Kinder auf eine geringere finanzielle Bedürftigkeit geschlossen.

Geld für Bier, aber nicht für Windeln

Dies führt zu dem paradoxen Ergebnis, dass Kinder im Babyalter rechnerisch gut zehn Euro monatlich für Alkohol und Zigaretten zur Verfügung haben, aber keinen Cent für Windeln und Schnuller. Dass ihnen weniger für Bekleidung zusteht als Erwachsene, obschon ihre Freizeitgestaltung textilbezogen verschleißträchtig ist und der Wachstumsprozess häufige Neuanschaffungen bedingt. Auch gutes Spielzeug kostet Geld. Eine nachvollziehbare, lebensnahe Berechnung der Kinder-Regelleistungen dürfte mithin zu höheren Transfers führen.

Zur Lebenswirklichkeit gehört aber auch, dass höhere Kindersätze nicht in allen Familien zum Wohle der Kinder verwendet werden, sondern für den Konsum von Tabak, Bier und Co, für Pommes, Chips und DVD. Zur Lebenswirklichkeit zählt ebenfalls, dass Hartz-IV-Empfänger und ihre Kinder zahlreiche Vergünstigungen außerhalb des Regelsatzsystems genießen, die ihnen das von Karlsruhe zugesprochene Minimum an kultureller Teilhabe durchaus ermöglichen: Von gebührenfreien Ausleihen in Stadtbüchereien und beitragsfreien Sportvereinsangeboten über über Zuschüsse für Klassenfahrten und ermäßigte Theatertickets bis zu vergünstigten Monatskarten im öffentlichen Nahverkehr und eintrittsfreien Museumsbesuchen.

Realität ist, drittens: Alle Sozialleistungen und Vergünstigungen, die Regel-Sätze und Sozialversicherungsbeiträge der Harzt-IV-Empfänger werden von den Steuer- und Beitragszahlern finanziert. Mithin auch von jenen, die hart arbeiten, am Ende des Monats aber nicht mehr in der Tasche haben als die Langzeitarbeitslosen. Eine Hartz-IV-Familie mit drei minderjährigen Kindern erhält einschließlich Wohngeld und Heizkostenzuschuss rund 2200 Euro im Monat. Über solche Nettoeinkommen würden sich viele Malocher freuen. Die Bundesregierung sollte diese Aspekte der Wirklichkeit berücksichtigen, wenn sie die Höhe der Regelsätze lebensnah und nachvollziehbar neu berechnet.



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