Von Hariett Drack, 09.02.10, 13:36h, aktualisiert 09.02.10, 14:54h
„Ich werde Revision einlegen. Das Gericht hat einen falschen Sachverhalt zu Grunde gelegt“, erklärte der Angeklagte unmittelbar nach der Begründung seine Absicht, den Fall vom Bundesgerichtshof klären zulassen. Der Fliesenleger hatte im Juni vergangenen Jahres im Beisein der Ärzte seine im künstlichen Koma liegende Schwiegermutter angeblich von ihrem Leiden erlösen wollen und mehrere medizinische Geräte abgestellt.
Er hatte sich dabei auf eine Patientenverfügung berufen, die die 82-jährige Patientin bei ihrer Tochter, der Ehefrau des Angeklagten, hinterlegt hatte. Die Ärzte, die von dem Sterbetestament erst kurz zuvor informiert worden waren, hatten die Geräte sofort wieder eingeschaltet. Die Patienten war knapp vier Stunden später an den Folgen einer schweren Lungenentzündung verstorben.
Im Prozess hatte sich herausgestellt, dass der Fliesenleger die Patientenverfügung gar nicht gelesen hatte. Auch war nicht er, sondern seine Ehefrau von der Schwiegermutter als berechtigte Person aufgeführt worden. Zudem hatte die Seniorin ausdrücklich eine „aktive Sterbehilfe“ abgelehnt. Vielmehr wünschte sie in dem Dokument „keine lebensverlängernden Maßnahmen, wenn ich mich in einem unmittelbaren Sterbeprozess befinde“.
Davon konnte in der Situation im Ehrenfelder Franziskus-Hospital keine Rede sein. Die Seniorin war drei Tage zuvor bei vollem Bewusstsein wegen Luftnot stationär aufgenommen worden. Am Tattag war sie auf die Intensivstation verlegt worden, weil sich ihr Zustand verschlechtert hatte. Allerdings hatten die Ärzte durchaus Genesungs-Chancen gesehen, wenngleich sie angesichts des hohen Alters ebenso ein Ableben für möglich hielten. Aber im Sterben hatte die Frau keinesfalls gelegen.
Als die Ärzte den Fliesenleger ans Krankenbett riefen, war er gerade auf der Arbeit: Er wolle „duschen, Abendessen und habe keine Lust, solange im Krankenhaus rum zu hängen“, hatte er die Mediziner gedrängt, die Maschinen abzustellen: „Es konnte ihm nicht schnell genug gehen“, erinnerten sich die Ärzte im Zeugenstand. Er habe selten, einen derart in Selbstgerechtigkeit befangenen Angeklagten gesehen, erklärte der Staatsanwalt, der von einer „völlig fehlenden Schuldeinsicht“ des Familienvaters sprach.
Auch der Vorsitzende Richter sprach in seinem Urteil von einem „sturen und selbstherrlichen Verhalten“ des Angeklagten. Die Chance, dass die Schwiegermutter wieder gesund werde, habe durchaus bestanden. Die Voraussetzungen der Patientenverfügung hingegen seien „ganz klar in keinem Fall erfüllt gewesen“.
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