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Sauerland-Prozess

Anwälte fordern Straf-Rabatt

Von Marianne Quoirin, 09.02.10, 15:42h, aktualisiert 09.02.10, 18:25h

Für sein umfassendes Geständnis soll der Anführer der Sauerland-Gruppe, Fritz Gelowicz, nach Ansicht seiner Verteidiger einen erheblichen Strafrabatt erhalten. Sie beantragten am Dienstag eine Haftstrafe unter zehn Jahren.

Gelowicz
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Die Ehefrau von Fritz Gelowicz soll festgenommen worden sein. (Bild: dpa)
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Die Ehefrau von Fritz Gelowicz soll festgenommen worden sein. (Bild: dpa)
Die Verteidiger von Fritz Gelowicz, Dirk Uden und Hannes Linke beginnen am 60. Verhandlungstag im Strafverfahren gegen die so genannte Sauerland-Zelle ihre Plädoyers mit Lobeshymnen auf den Vorsitzenden Richter Ottmar Breidling und mit herber Kritik an den Anklägern. Diese hatten in der vergangenen Woche zwölf Jahre und sechs Monate Haft für Gelowicz gefordert wegen Verabredung zum Mord, zu Sprengstoffverbrechen und wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung. Eine Haftstrafe im „einstelligen Bereich“ wird am Ende der Ausführungen der Karlsruher Anwalt Linke für Gelowicz fordern.

Dirk Uden versucht am Dienstag zunächst das Argument der Bundesanwaltschaft zu entkräften, die Angeklagten hätten sich angesichts der erdrückenden Beweislage zu den Geständnissen entschlossen, um eine Strafmilderung zu erlangen. „Es kam dazu, weil ich zwei Jahre an der persönlichen Perspektive für Gewlowicz, für seine Zukunft in Deutschland, gearbeitet habe. Wir waren bereit, als Yilmaz selbst seine Verteidigung übernahm.“ Uden klagt, dass der „Spiegel“ Akteninhalte eher kannte als die Anwälte.

Uden charakterisiert Fritz Gelowicz, den Anführer der Gruppe, als zornigen jungen Mann, der seine Religiosität sehr ernst nehme. Als Schlüsselerlebnis für die Hinwendung zum Islamismus beschreibt er die Reaktionen der USA auf die Terror-Anschläge vom 11. September 2001: Der Irak-Krieg, die Zustände in dem US-gefängnis von Abu Ghoreib nahe Bagdad und dem amerikanischen Gefangenenlager Guantanamo.

Den Vorwurf der Ankläger, Gelowicz wollte sich herausreden und habe keine Reue gezeigt, weist er zurück: Der Angeklagte habe nichts heruntergespielt, sondern „schonungslos ein wertiges“ Geständnis abgelegt. Rechtsanwalt Linke behauptet, Gelowicz habe ungeahnte, unbekannte Einblicke in die Welt des islamistischen Terrorismus eröffnet. Er habe Hintermänner der Islamischen Dschihad Union benannt, Strukturen der Terrororganisation offen gelegt, die Wege in das Ausbildungslager in Waziristan und das Training im Terror-Camp beschrieben.

Hannes Linke meint gar, sein Mandant habe „wertvollste Details für die Terrorismusbekämpfung in der ganzen Welt geliefert. „Solche Informationen zur RAF, zur Eta, IRA und PKK hätten Sie mit Kusshand genommen“, sagt er an die Adresse von Bundesanwalt Rolf Brinkmann. Und fügt, mit Blick auf den Strafantrag der Ankläger hinzu: „Da muss ich mich fragen, was ist der Handkuss der Bundesanwaltschaft wert?“



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