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Karneval

Flaschenverbot ist doch rechtens

Von Andreas Damm und Beatrix Lampe, 10.02.10, 12:41h, aktualisiert 10.02.10, 23:14h

Im Kölner Straßenkarneval gilt nun doch ein Glas- und Flaschenverbot. Mit dieser Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht der Beschwerde der Stadt Köln stattgegeben. Das Verwaltungsgericht hatte das Verbot zunächst gekippt.

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Glasverbot zu Karneval. (Bild: dpa)
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Glasverbot zu Karneval. (Bild: dpa)
Köln - In drei Gebieten der Kölner Innenstadt wird es zu Karneval nun doch ein Glasverbot geben. Das Oberverwaltungsgericht hat am Mittwochvormittag mit einer Eilentscheidung das von der Stadtverwaltung geplante Verbot bestätigt. Mit diesem Beschluss haben die Richter in Münster eine anders lautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts aufgehoben.

Die Stadtverwaltung hat das Mitführen von Glasflaschen in der Altstadt, an den Ringen und an der Zülpicher Straße zeitweise untersagt. Mit dieser Regelung, die erstmals an Weiberfastnacht gelten wird, soll die Verletzungsgefahr durch Scherben verringert werden. Eine Bewohner der Innenstadt hatte dagegen geklagt, weil er durch das Verbot in seiner persönlichen Freiheit eingeschränkt werde. Das Verwaltungsgericht Köln hatte ihm Recht gegeben. Die Stadt hatte Beschwerde eingelegt.

Das Oberverwaltungsgericht begründete seinen zustimmenden Beschluss mit den „besonderen Verhältnisse des Kölner Straßenkarnevals“. Es komme alljährlich durch am Boden liegende Glasflaschen und Scherben inmitten dicht gedrängter Menschenmassen zu einer Störung der öffentlichen Sicherheit. Nach Auffassung des 5. Senats sei zwar fraglich, ob diese Gefahrenlage effektiv durch das Glasverbot bekämpft werden könne. Auch sei zu prüfen, ob ein allgemeines Verbot noch verhältnismäßig sei. „Bei der im vorliegenden Eilverfahren gebotenen allgemeinen Folgenabwägung“ bestehe jedoch „ein überwiegendes öffentliches Interesse an der sofortigen Durchsetzung des Glasverbots“, teilte das Oberverwaltungsgericht mit. Es spreche vieles dafür, „dass dieses Konzept zu einer erheblichen Reduzierung der durch Glasbruch verursachten Schäden führen werde“. Erfahrungen der Stadt Dortmund bei der Loveparade im Jahre 2008 würde diese Annahme rechtfertigen.

Das Oberverwaltungsgericht teilte aber die Bedenken der vorigen Instanz wegen der Androhung von Zwangsgeldern im Wege der Allgemeinverfügung. Nach den Worten von Ordnungsamtsleiter Robert Kilp arbeitete die Stadt gerade Formulare aus, mit denen Mitarbeiter ausgestattet werden sollen, um bei Verstößen gegen das Glasverbot auch handeln zu können. Bei den Schreiben handelt es sich um so genannte Zwangsmittelandrohungen, die Zuwiderhandelnde an Ort und Stelle quittieren müssen. Bei Verstößen werden beispielsweise für eine Halbliterflasche aus Glas 35 Euro fällig - aber erst, wenn sich die Angesprochenen weigern, die Flache auf der Stelle in einen Container zu werfen. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes dürfen auch die Personalien der angesprochenen Glas-Sünder feststellen, nötigenfalls über die Auskunft in Meldebehörden anderer Städte und Gemeinden. So soll sichergestellt werden, dass verkleidete Jecke, die ohne Ausweis unterwegs sind, sich nicht der Buße entziehen können. Vorrangig werde das Ordnungsamt jedoch auf Information setzen, sagt Kilp. Jeweils an den Zugängen zu den betreffenden Zonen werde auf das Glasverbot hingewiesen.

Zeitgleich lehnte das Oberverwaltungsgericht vier weitere Beschwerden von Imbiss- und Kiosk-Betreibern ab, die sich gegen ihnen gegenüber ausgesprochene Verkaufsverbote für Getränke in Glasbehältnissen wehrten.

Die Beschlüsse sind unanfechtbar. Ein Sprecher der Stadt Köln sprach von einem „Teilerfolg“. Juristen im Rathaus beraten derzeit darüber, wie Verstöße gegen das Glasverbot geahndet werden sollen.



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