Erstellt 19.02.10, 16:55h, aktualisiert 22.02.10, 09:06h
Das Kreuz sei ein Symbol christlich-abendländischer Wertvorstellungen, die auch Basis des Grundgesetzes und der nordrhein-westfälischen Landesverfassung seien. "Ich stehe zu diesen Grundwerten", sagte Rüttgers. Daher sei er froh, dass die Präsidentin des Düsseldorfer Oberlandesgerichts in der Frage christlicher Symbole in Gerichtssälen jetzt auf die Kirchen zugehen wolle.
Rüttgers verwies auf die Rechtslage. So habe das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass ein christliches Symbol in Schulen oder Gerichtssälen angebracht werden könne, solange sich niemand dadurch gestört fühle. Die Entscheidung des Düsseldorfer Landgerichtspräsidenten, beim Umzug in ein neues Gebäude des Amts-und Landgerichts keine Kreuze mehr aufzuhängen, hatte unter anderem für Proteste der Kirchen gesorgt. (kna)
irdisches, nicht göttliches Gericht
19.02.2010 | 19.00 Uhr | WestfAlien
Ich finde die Düsseldorfer Entscheidung gut und richtig, obwohl ich (weiß Gott) kein Atheist bin. Aber wir urteilen in diesen Sälen schließlich im…
Wo ist das Problem?
19.02.2010 | 18.28 Uhr | mondo_rondo
Hier wird von den Kirchen und von Rüttgers etwas zum Problem gemacht, wo es gar keines gibt. Wen (von den "Normalbürgern") interessiert es, ob in…
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