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Datenspeicherung

So geht es eben nicht

Von Christian Rath, 02.03.10, 14:33h, aktualisiert 02.03.10, 16:33h

Ein typisches Karlsruher Urteil: Mit einem Paukenschlag hat das Bundesverfassungsgericht zwar die Vorratsspeicherung von Telekom-Daten für verfassungswidrig erklärt. Aber das Gericht sagte nicht „Nie“, sondern nur „So nicht!“ – Anstoß, der tägliche Kommentar auf ksta.de.

Bundesverfassungsgericht
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Richter am Bundesverfassungsgericht. (Bild: dpa)
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Richter am Bundesverfassungsgericht. (Bild: dpa)
KARLSRUHE - Mit einigen Korrekturen kann der Bundestag die Vorratsspeicherung bald wieder einführen. Und wenn dann alle Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt sind, wird es wohl nur noch wenig Widerstand geben. So schafft das Karlsruher Urteil langfristig sogar Akzeptanz für eine umstrittene Kriminalpolitik.

Doch zunächst schaut jetzt alles auf die Berliner Koalition. Solange sie über eine Neuregelung berät, gibt es in Deutschland keine Vorratsdatenspeicherung. Das kann spannend werden. Denn die Union wird vermutlich zur Eile drängen und auf drohende Sicherheitslücken verweisen. Dagegen könnte die FDP, die die anlasslose Speicherung von Bürgerdaten ja ablehnt, versuchen auf Zeit zu spielen.

Tatsächlich wäre es einen Versuch wert, auf europäischer Ebene eine Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung zu erreichen. Aussichtslos wäre dies nicht. Erst am Wochenende hat die zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding erklärt, dass sie die Vorratsspeicherung "auf den Prüfstand" stellen will. Mehrere Staaten wie Österreich und Schweden haben noch nicht einmal entsprechende Gesetze zur Umsetzung der EU-Vorgabe geschaffen.

Auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat wichtige Argumente für die europäische Debatte geliefert. Es hat klar gemacht, dass die vorsorgliche Speicherung gewaltiger Mengen alltäglicher Bürgerdaten nur sehr schwer zu rechtfertigen ist. Hoffentlich wird das Signal in vielen Partnerstaaten verstanden.



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