Erstellt 09.03.10, 11:51h, aktualisiert 09.03.10, 15:32h
Danach muss ein 32-Jähriger in Haft bleiben, obwohl er seine Jugendstrafe von zehn Jahren verbüßt hat. Der Mann aus Bayern war 1999 nach dem Mord an einer Joggerin zur Jugendhöchststrafe verurteilt worden war. Er gilt als hochgefährlich. Nur fünf Tage vor seiner für den 17. Juli 2008 geplanten Entlassung trat das Gesetz in Kraft, das die Sicherungsverwahrung auch nach dem Jugendstrafrecht ermöglicht. (dpa)
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