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Jugendstrafen

BGH bestätigt Wegsperr-Gesetz

Erstellt 09.03.10, 11:51h, aktualisiert 09.03.10, 15:32h

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die nachträgliche Sicherungsverwahrung bei Jugendstrafen zulässig ist. Ein 32-Jähriger, der 1999 nach einem Mord zur Jugendhöchststrafe verurteilt worden war, muss nun in Haft bleiben.

JVA, Insasse in Zelle
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(Symbolbild: dpa)
JVA, Insasse in Zelle
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(Symbolbild: dpa)
KARLSRUHE - Die nachträgliche Sicherungsverwahrung bei Jugendstrafen ist zulässig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag entschieden. Er bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichts Regensburg.

Danach muss ein 32-Jähriger in Haft bleiben, obwohl er seine Jugendstrafe von zehn Jahren verbüßt hat. Der Mann aus Bayern war 1999 nach dem Mord an einer Joggerin zur Jugendhöchststrafe verurteilt worden war. Er gilt als hochgefährlich. Nur fünf Tage vor seiner für den 17. Juli 2008 geplanten Entlassung trat das Gesetz in Kraft, das die Sicherungsverwahrung auch nach dem Jugendstrafrecht ermöglicht. (dpa)



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