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BGH

Onlinebroker haftet für Finanzvermittler

Erstellt 09.03.10, 12:58h, aktualisiert 09.03.10, 13:00h

Online-Brokerhäuser müssen gegebenenfalls laut einem Urteil des Bundesgerichtshof für den Missbrauch ihrer Handelssysteme durch unseriöse Finanzvermittler haften. Damit gab das Gericht einer Anlegerin recht, die um ihr Geld gebracht worden war.

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Der Bundesgerichtshof. (Bild: dpa)
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Der Bundesgerichtshof. (Bild: dpa)
KARLSRUHE - Online-Brokerhäuser können für den Missbrauch ihrer Handelssysteme durch unseriöse Finanzvermittler zur Haftung gezogen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag verkündeten Urteil. Damit gab das Gericht einer Anlegerin recht, die von einem Vermittler mit hochriskanten Geschäften an der New Yorker Terminbörse und überhöhten Gebühren um ihr Geld gebracht worden war. Der in Deutschland ansässige Finanzmakler hatte zu den Geschäften die Internetplattform des in den USA ansässigen Brokerhauses Pershing genutzt. Der Broker habe den Vermittler frei schalten und walten lassen und müsse dafür haften, befand der BGH.

Pershing habe gewusst, dass für die Vermittler der Anreiz für unseriöse Geschäfte sehr groß sei. Dennoch seien in dem vollautomatischen Online-System weder automatische noch individuelle Kontrollen vorgesehen gewesen, bemängelte das Gericht. Der Fall ist nach Angaben des BGH der erste von mehreren gleich gelagerten Fällen, die ihm vorliegen. (Az.: XI ZR 93/09) (rtr)



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