Erstellt 09.03.10, 12:58h, aktualisiert 09.03.10, 13:00h
Pershing habe gewusst, dass für die Vermittler der Anreiz für unseriöse Geschäfte sehr groß sei. Dennoch seien in dem vollautomatischen Online-System weder automatische noch individuelle Kontrollen vorgesehen gewesen, bemängelte das Gericht. Der Fall ist nach Angaben des BGH der erste von mehreren gleich gelagerten Fällen, die ihm vorliegen. (Az.: XI ZR 93/09) (rtr)
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