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Erbrecht

Wie kann ich die Familie absichern?

Von Angela Horstmann, 11.03.10, 21:03h, aktualisiert 12.03.10, 08:45h

Die drei Erbrecht-Experten des Kölner Anwaltvereins wissen: Zu Lebzeiten sollte man nicht vorschnell das eigene Gut, egal, in welcher Form, übertragen. Es gilt der Leitsatz: Was einmal weg ist, ist weg!

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Gibt es weder Testament noch Erbvertrag, wird das Erbe in Patchworkfamilien geteilt. (Bild: THINKSTOCK)
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Gibt es weder Testament noch Erbvertrag, wird das Erbe in Patchworkfamilien geteilt. (Bild: THINKSTOCK)
Die Vorstellung, durch eine Schenkung zu Lebzeiten die Erbschaftssteuer sparen zu können, hat für viele durchaus Charme. Trotzdem waren sich die drei Erbrechts-Experten des Kölner Anwaltvereins sicher: Vor allem ein kleines Vermögen oder eine einzige Immobilie sollte man nicht vorschnell übertragen. Denn: Was einmal weg ist, ist unwiederbringlich weg! „Ich sollte nicht heute etwas weggeben, wenn ich nicht weiß, was morgen sein wird“, betont Rechtsanwalt Albert Potthast. Gerade für kleinere Vermögen/Immobilien fielen durch die seit 2009 geltende Anhebung der Steuerfreibeträge für Ehegatten und Kinder eh oft gar keine Erbschaftssteuern mehr an. Zudem entstehen bei einer Immobilienübertragung zu Lebzeiten zusätzliche Kosten (etwa Notar, Grundbuchänderung etc.), die binnen zwei Jahren nach dem Erbfall entfallen. Zwei Stunden lang beantwortete Albert Potthast mit seinen Erbrecht-Fachanwaltskollegen Wolfgang Krüger und Dr. Udo Völlings die vielen Anfragen unserer Leserinnen und Leser.

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