Erstellt 11.03.10, 18:55h, aktualisiert 11.03.10, 19:02h
Wie seine Professoren-Kollegen Winfried Gassmann aus Siegen und Wolfgang Jelkmann aus Lübeck will Ehninger am Montag auf einer Pressekonferenz in Berlin den Beweis führen, dass Pechsteins Zwei-Jahres-Sperre aus medizinischer Sicht haltlos ist. "Diese Formstörung (Sphärozytose) liegt in einer leichten Form vor und führt zu einem erhöhten Zellumsatz mit kürzerer Überlebenszeit. Die Erhöhung der Retikulozyten - der frisch aus dem Knochenmark ausgeschwemmten roten Blutzellen - ist Ausdruck der gesteigerten Blutbildung und nicht durch Doping bedingt", erklärte der Chefarzt für Blut- und Krebserkrankungen an der Technischen Universität Dresden.
Rückwirkend für zwei Jahre gesperrt
Pechstein war aufgrund ihrer erhöhten Retikulozyten-Werte am 1. Juli 2009 von der ISU rückwirkend für zwei Jahre gesperrt worden, der Internationale Sportgerichtshof CAS hatte im Berufungsverfahren das Urteil am 25. November 2009 bestätigt. Auch mit ihre Beschwerde vor dem Schweizer Bundesgericht war Pechstein gescheitert und hatte damit ihre sechsten Olympischen Spiele verpasst.
"Ich hatte immer wieder gesagt, dass Pechsteins erhöhte Retikulozyten für Doping sprechen - wenn sich keine medizinische Erklärung dafür findet", bekannte Ehninger. "Dann muss man jetzt auch den Mut haben und sagen, dass es durchaus medizinische Gründe gibt", erklärte der Mediziner seinen Meinungsumschwung. Im August 2009 hatte Ehninger noch erklärt: "Erst hieß es geheimnisvoll, es seien medizinische Gründe - das hätte man an einem Tag beim Hämatologen klären können. Jetzt sind es plötzlich die Geräte."
Messwert erhöht
Der Befund Sphärozytose kommt bei weniger als einem Prozent der Bevölkerung vor. "Im Gegensatz zum Doping mit Epo sind die kleinen Erythrozyten bei Sphärozytose mit einer normalen Menge des Blutfarbstoffs Hämoglobin beladen, was zu einer erhöhten Konzentration führt", sagte Ehninger. Der entsprechende Messwert sei bei Pechstein erhöht - dies sei für die Sphärozytose typisch, aber eben nicht für Doping mit EPO.
Jelkmann, der schon als Gutachter im Fall Pechstein tätig war, folgert nun: "Nach der medizinischen Faktenlage hätte Frau Pechstein freigesprochen werden müssen. Aus ihren Messwerten der vergangenen zehn Jahre lässt sich Doping mit Epo oder analog wirkenden Substanzen nicht belegen. Im Gegenteil, viele Messwerte widersprechen eindeutig einem Blutdoping." Jelkmann listet zudem insgesamt 15 Fehler im Cas-Urteil auf.
Auch Ehninger beklagt, dass der CAS "die vorgelegten Gutachten nicht ausreichend gewürdigt, falsch zitiert und in der schriftlichen Urteilsbegründung tendenziell dargestellt" habe und dass "Zweifel am Dopingvorwurf durch Fachleute für Bluterkrankungen keine Berücksichtigung" fanden. Der Siegener Hämatologe Winfried Gassmann hat ein 32-seitiges Gutachten erstellt und kommt zu dem Schluss, dass "keine Belege für Blutdoping welcher Art auch immer zu finden" seien. (dpa)
@echter Kölner
12.03.2010 | 15.35 Uhr | A-Jay
In unserem Grundgesetz steht drin "im Zweifel für den Angeklagten".
Deine Ausgabe unseres Grundgesetzes musst du mir bei Gelegenheit 'mal…
Ehninger ist absolut glaubwürdig
12.03.2010 | 10.15 Uhr | gerdjürgen
Wer Ehninger kennt, einen der führenden Hämatologen in Deutschland, von internatzionalem Ruf, der weiss, dass man seinem Urteil trauen kann.
Er…
Funktionäre
12.03.2010 | 09.57 Uhr | Schinnoos
Sesselfurzende, inkompetente Funktionäre maßen sich (nicht nur im Eisschnellauf) an, Urteile zu fällen und berücksichtigen dabei nicht mal die…
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