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Landgericht Essen

Starchirurg Broelsch muss ins Gefängnis

Erstellt 12.03.10, 12:14h, aktualisiert 12.03.10, 14:56h

Von todkranken Patienten kassierte er für eine Chefarzt-Behandlung „freiwillige Spenden“: Der Essener Starchrirug Christoph Broelsch wurde vom Landgericht nun zu drei Jahren Haft verurteilt. Die Liste seiner Vergehen ist lang.

Christoph Broelsch
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Christoph Broelsch im Landgericht in Essen. (Bild: dpa)
Christoph Broelsch
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Christoph Broelsch im Landgericht in Essen. (Bild: dpa)
ESSEN - Der Essener Starchirurg Prof. Christoph Broelsch muss in Haft. Im Prozess um einen der größten deutschen Medizinskandale verurteilte das Essener Landgericht den Transplantationsmediziner und ehemaligen Leibarzt von Bundespräsident Johannes Rau am Freitag zu einer dreijährigen Haftstrafe. Nach Ansicht der Richter hat sich der frühere Chefarzt des Essener Universitätsklinkums der Steuerhinterziehung, Bestechlichkeit, Nötigung und des Betruges schuldig gemacht. Der 65-Jährige habe unter anderem von todkranken Krebspatienten die Zahlung "freiwilliger Spenden" an die Uniklinik gefordert. Nur dann hätten die Patienten damit rechnen können, frühzeitig und durch ihn persönlich behandelt zu werden. Die Gesamt-Spendensumme betrug über 150 000 Euro.

Die Richter sind nach sechsmonatiger Verhandlungsdauer davon überzeugt, dass die Erklärung des Angeklagten, die Patienten hätten die Spenden freiwillig und aus Dankbarkeit geleistet, "nichts mit der Realität zu tun hat". Vielmehr habe Broelsch den Kassenpatienten klar gesagt, dass er ihnen ohne Spende keinen schnellen Operationstermin anbieten könne. "Er hat schwer kranken Menschen ein Bett auf seiner Privatstation verkauft, nachdem er zuvor die Operation als dringend nötig dargestellt hatte", sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Schmidt in der Urteilsbegründung. In einem Fall soll der Professor sogar einen bereits auf dem OP-Tisch liegenden Mann gefragt haben: "Was hatten wir noch mal vereinbart - 4000 oder 5000 Euro?"

Darüber hinaus verurteilten die Richter den Arzt auch wegen Abrechnungsbetruges. In mehreren Fällen habe er Privatpatienten seine hohen Chefarzt-Honorare in Rechnung gestellt, obwohl er die zugrunde liegenden Operationen gar nicht selbst durchgeführt hatte. Zum Zeitpunkt der Eingriffe befand sich der Chirurg mal bei Aufzeichnungen von Fernsehsendungen, mal bei Vorträgen oder Kongressen im Ausland.

Broelsch selbst hatte im Prozess lediglich einige Fälle der Steuerhinterziehung eingeräumt. Dafür hatten seine Verteidiger maximal eine Geldstrafe für angemessen gehalten. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen sogar vier Jahre Haft und ein dreijähriges Berufsverbot gefordert. Als Konsequenz des Urteils wird der Angeklagte seine kompletten Pensionsansprüche als Beamter verlieren. (dpa)



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