Erstellt 12.03.10, 18:15h, aktualisiert 12.03.10, 18:50h
Die Studienrätin, seit mehr als 35 Jahren im Schuldienst, war bei der Korrektur der Arbeiten erschrocken: So viele Rechtschreibfehler wie in der Abiturklausur 2008 hatten die acht Teilnehmer ihres Englisch-Grundkurses noch nie produziert. Also hatte sich die Pädagogin darangemacht, die Fehler mit Kuli oder Füller zu korrigieren statt sie rot anzustreichen. Der Zweitkorrektorin eines anderen Gymnasiums aber fielen die Manipulationen auf.
Verfahren eingestellt
Das Gericht stellte das Verfahren gegen Zahlung der Buße ein. Nach seiner Ansicht hätten die Manipulationen der Lehrerin auf die Endnote der Abi-Arbeiten keine große Auswirkung gehabt. Orthografische Fehler hätten nur einen kleinen Teil in der Gesamtbewertung der Klausur ausgemacht. Zudem habe sich die Angeklagte in einem persönlichen Ausnahmezustand befunden.
Die geständige Studienrätin konnte im Prozess kaum erklären, warum sie die Arbeiten ihrer Schüler korrigierte. Der Druck beim ersten Zentralabitur in Nordrhein-Westfalen sei sehr groß gewesen. Für ihr gravierendes Fehlverhalten schäme sie sich sehr. Vor allem bei ihrer Schule entschuldigte sie sich. (dpa)
Wenigstens kein Missbrauch der Schüler durch Lehrer!
14.03.2010 | 13.21 Uhr | Arno Dübel
Während eine Lehrerin für solch eine Petitesse gleicht den gesamten Denunziations- und Staatsapparat gegen sich hat, werden Missbräuche durch Lehrer…
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