Erstellt 13.03.10, 15:24h
Die Sprecherin betonte: "Dieses Verhalten ist nicht tolerierbar und entspricht nicht der Kultur unseres Konzerns. So etwas darf nicht passieren." Vor einer Woche habe die Zentrale von den Vorfällen erfahren. Um die Jahreswende 2004/2005 seien demnach gemäß dem aktuellen Kenntnisstand vier Mitarbeiter heimlich gefilmt worden. Laut dem NRZ-Bericht geschah dies in Privatwohnungen.
Angeblich keine Auswertung der Daten
"Damals wurde eine externe Agentur mit einer Analyse des Marktes beauftragt", erläuterte Soffritti. "Aufgrund falscher Vorgaben wurden eigene Mitarbeiter in sehr geringer Zahl Gegenstand dieser Analyse." Das Material sei soweit bekannt auch niemals ausgewertet worden. "Eine rechtliche Bewertung hat bereits im Jahr 2005 mit dem Ergebnis stattgefunden, dass diese Vorgehensweise unzulässig war. Nach unserem Kenntnisstand wurde das Material nicht genutzt und verschlossen aufbewahrt", sagte die Sprecherin. Vor wenigen Monaten sei die DVD dann allerdings gestohlen und Dritten zugespielt worden.
"Das der Gesellschaft noch vorliegende Material wurde inzwischen bei einem Notar hinterlegt. Arbeitsrechtliche Maßnahmen wurden ergriffen", sagte Soffritti. "Darüber hinaus haben personelle Veränderungen in der Geschäftsführung der ThyssenKrupp Treppenlifte GmbH stattgefunden." Wie die NRZ aus Unternehmenskreisen erfahren haben will, sollen neben eigenen auch Berater von Konkurrenten in Gespräche gelockt und dort gefilmt worden sein. Mitarbeiter sprechen von einer ganzen Reihe von Videos mit heimlich aufgenommenen - und eventuell fingierten - Verkaufsgesprächen, die eine Kölner Detektei erstellt haben soll. Hierzu wollte sich die Konzernsprecherin nicht äußern und verwies auf eine noch laufende interne Untersuchung.
Aus Sicht von Datenschützern war die Praxis unzulässig. "Eine Überwachung der Mitarbeiter darf nicht heimlich passieren", sagte die Sprecherin der Landesdatenschutzbeauftragten der NRZ. Sie betonte, solche Verstöße "können sich schon im strafbaren Rahmen bewegen". (dpa)
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