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Winnenden

Vater wehrt sich gegen Vorwürfe

Erstellt 14.03.10, 12:47h

Im Vorfeld des Prozesses wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung hat sich der Vater des Amokläufers von Winnenden gegen die Vorwürfe gewehrt. Sein Anwalt sagt, für den 51-Jährigen sei der Amoklauf nicht „erkennbar oder vorhersehbar“ gewesen.

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Am Grab der Tochter: Hardy Schober. (Bild: Kraus)
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Am Grab der Tochter: Hardy Schober. (Bild: Kraus)
MÜNCHEN/WINNENDEN - Der Vater des Amokläufers von Winnenden will sich nicht wegen fahrlässiger Tötung sowie fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht verantworten. Der Verteidiger des 51- Jährigen beantragte dem Nachrichtenmagazin "Focus" zufolge beim Landgericht Stuttgart, die Eröffnung des Hauptverfahrens in diesen Punkten abzulehnen. Dies bestätigte ein Opferanwalt am Wochenende.

Der Anwalt des 51-Jährigen, Hans Steffan, führt laut "Focus" aus, für den Vater von Tim K. sei der Amoklauf nicht "erkennbar oder vorhersehbar" gewesen. Er habe "keinerlei konkrete Anhaltspunkte" dafür gehabt, dass sein Sohn die spätere Mordwaffe aus dem Kleiderschrank nehmen könnte. Bis heute seien dem Vater die Hintergründe zur Tat und die Motivation seines Sohnes nicht bekannt. Wenn Jörg K. vor Gericht müsse, dann allenfalls wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Am 11. März 2009 hatte ein 17-jähriger ehemaliger Schüler an der Albertville-Realschule in Winnenden acht Schülerinnen, einen Schüler und drei Lehrerinnen erschossen. Auf seiner Flucht nach Wendlingen tötete er drei weitere Menschen und sich selbst. Die Waffe hatte er unverschlossen im Schlafzimmer seiner Eltern gefunden.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte Ende November Anklage gegen den Vater des Amokläufers erhoben. Sie wirft ihm fahrlässige Tötung in 15 Fällen und fahrlässige Körperverletzung in 13 Fällen sowie einen Verstoß gegen das Waffengesetz vor. Im Prozess soll es auch darum gehen, ob der Angeschuldigte hätte erkennen können, dass sein Sohn die Waffe zu einem Verbrechen benutzen könnte. Der Vater von Tim K. lebt mit seiner Familie an einem unbekannten Ort mit einer anderen Identität.

Ein Termin für den Prozess wird in Kürze erwartet. Die 18. Große Strafkammer des Landgerichts Stuttgart hatte den Fall der 3. Jugendstrafkammer zur Prüfung vorgelegt. Zu den Hintergründen hatte eine Gerichtssprecherin in Stuttgart gesagt, möglicherweise müssten Zeugen unter 18 Jahren vernommen werden. (dpa)



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