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Rockermilieu

„Hells Angel“ tötet SEK-Beamten

Erstellt 17.03.10, 12:51h, aktualisiert 17.03.10, 21:01h

Bei einem Einsatz im Rockermilieu ist in Rheinland-Pfalz ein SEK-Beamter erschossen worden. Gemeinsam mit weiteren Beamten war er bei einer Razzia in der Wohnung eines Mitglieds der „Hells Angels“ im Einsatz gewesen.

Mord in Anhausen
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Mitarbeiter der Spurensicherung am Tatort in Anhausen. (Bild: dpa)
Mord in Anhausen
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Mitarbeiter der Spurensicherung am Tatort in Anhausen. (Bild: dpa)
ANHAUSEN - Der 43-Jährige Hells Angel feuerte bei einer Razzia in Anhausen ohne Vorwarnung durch die geschlossene Tür seiner Wohnung, und traf den Beamten eines Spezialeinsatzkommandos tödlich, teilte die Staatsanwaltschaft in Koblenz mit. Nach den Schüssen überwältigten Beamte den Angreifer. Die Staatsanwaltschaft wird Anklage wegen Mordes erheben. Er sollte noch im Laufe des Mittwoch dem Haftrichter vorgeführt werden. Der Mann ist nach Angaben von Oberstaatsanwalt Horst Hund reguläres Mitglied der "Hells Angels", aber nicht vorbestraft.

Die Durchsuchungsaktion vom Mittwochmorgen richtete sich gegen insgesamt fünf Verdächtige - darunter jedoch nur zwei "Hells Angels" -, die im Rotlichtmilieu aktiv sein sollen und Prostitutierte bedroht sowie von lukrativen Plätzen vertrieben haben sollen. Die Durchsuchungsaktion fand zeitgleich an sieben verschiedenen Orten statt, nach Angaben des rheinland-pfälzischen Innenministers Karl Peter Bruch (SPD) unter anderem auch in Düren (NRW) und Hadamar (Hessen).

Den Angaben nach stand sie aber nicht im Zusammenhang mit dem Bandenkrieg zwischen den "Hells Angels" und dem rivalisierenden Motorradclub "Bandidos", die sich in jüngster Zeit in mehreren Bundesländern teils brutale Auseinandersetzungen um die Vorherrschaft im Waffen- und Drogenhandel sowie im Rotlichtmilieu lieferten.

Der ledige SEK-Beamte habe bei dem Einsatz zwar eine kugelsichere Weste getragen, teilte die Staatsanwaltschaft weiter mit. Nach ersten Erkenntnissen habe er aber seitlich zur Tür gestanden, so dass eine Kugel durch die ungeschützte Armöffnung in den Brustbereich eindrang. Auch ein Notarzt habe das Leben des 42-Jährigen nicht mehr retten können.

Außer dem Schützen nahmen die Polizisten auch dessen in der Wohnung anwesende Lebensgefährtin vorübergehend fest. Die Schüsse des 43-Jährigen stufte die Staatsanwaltschaft als Mord ein, da diese zum einen heimtückisch und zum anderen mit dem Ziel abgefeuert worden seien, Straftaten zu verdecken. Das gilt als ein besonders verwerfliches Motiv. Die Behörde beantragte umgehend Haftbefehl und veranlasste eine Vorführung des Beschuldigten beim zuständigen Haftrichter. (afp, ddp, ksta)



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