Schriftgröße

WLAN-Missbrauch

Die Downloads der Anderen

Erstellt 18.03.10, 08:27h, aktualisiert 18.03.10, 15:39h

Der Bundesgerichtshof prüft, ob WLAN-Anschlüsse künftig besser gegen den Zugriff von Dritten gesichert werden müssen. Dabei geht es vor allem um illegalen Download von Musikdateien. Geklagt hat der Produzent Moses Pelham.

Internetdate
Bild vergrößern
Nach einem Rendezvous überzog der 24-Jährige seine 19-jährige Internetbekanntschaft mit Morddrohungen. (Archivbild: dpa)
Internetdate
Bild verkleinern
Nach einem Rendezvous überzog der 24-Jährige seine 19-jährige Internetbekanntschaft mit Morddrohungen. (Archivbild: dpa)
KARLSRUHE - Der BGH verhandelte am Donnerstag in Karlsruhe über die Haftung bei einer unbefugten Nutzung eines solchen drahtlosen lokalen Funknetzes durch Fremde. Dabei geht es darum, ob der Anschlussinhaber belangt werden kann, wenn er seinen WLAN-Zugang unzureichend absichert und Dritte darüber urheberrechtlich geschützte Inhalte zum Herunterladen in einer Tauschbörse anbieten.

Im vorliegenden Fall klagt die von dem Musiker Moses Pelham gegründete Frankfurter Plattenfirma 3p gegen einen Anschlussinhaber. Die Firma hält die Rechte an dem Song "Sommer unseres Lebens" von Sebastian Hämer, der nachweislich im Internet über jene IP-Adresse zum Herunterladen angeboten wurde, die dem beklagten Anschlussinhaber zugewiesen war.

Die Plattenfirma behauptet, der WLAN-Anschluss des Mannes, der in der fraglichen Zeit in Urlaub war, sei aktiviert und nicht ausreichend gesichert gewesen. Der Anschlussinhaber weist dies zurück. 3p fordert von ihm Unterlassung, Schadenersatz und Erstattung der Abmahnkosten.

Die Klage hatte vor dem Landgericht Frankfurt am Main im Wesentlichen Erfolg. In der Berufungsinstanz wurde sie vom Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt abgewiesen. Es sei davon auszugehen, dass der Anschlussinhaber die Urheberrechtsverletzung nicht selbst begangen habe. Er habe keine Prüfungspflicht, wonach er seinen WLAN-Anschluss gegen unbefugte Nutzung durch Dritte sichern müsse, betonte das OLG.

In der Revisionsverhandlung sagte der Anwalt von 3p, Hermann Büttner, die Sache habe eine "enorme Bedeutung". Die WLAN-Piraterie sei inzwischen ein Massenphänomen. "Dieses Riesenloch für das unberechtigte Abziehen von geschützten Werken muss geschlossen werden", forderte der Anwalt. Da die Reichweite von WLAN-Anschlüssen oft mehrere hundert Meter über den eigentlichen Arbeitsraum hinausreiche, werde ein Zugang für eine Vielzahl Dritter ermöglicht, die sich einwählen könnten. Die Gefahr sei aber durch entsprechende Sicherungs- und Verschlüsselungsmaßnahmen "beherrschbar".

Für den beklagten Anschlussinhaber sagte dessen Anwältin Cornelie von Gierke, die Sicherungspflichten müssten sich in einem zumutbaren Rahmen bewegen. Das WLAN sei zwar eine "nicht unerhebliche Gefahrenquelle". Der BGH sollte aber die Sicherungspflichten nicht weiter ausdehnen, "ohne dass der Gesetzgeber eingreift".

Der Vorsitzende Richter darauf hin, dass es auch in Hotels oder Universitäten WLAN-Netze gibt. Hier könne eine jeweils große Zahl von Benutzern das WLAN-Netz in Anspruch nehmen, allerdings unter Einhaltung der Sicherungsvorkehrungen. Ein anderer Richter wies darauf hin, dass bei der Beurteilung der Sicherungspflichten auch die Frage eines "persönlichen Passworts" eine Rolle spielen könnte.

Der 1. Zivilsenat des BGH wollte am Nachmittag bekannt geben, ob das Urteil noch am Donnerstag oder erst zu einem späteren Zeitpunkt verkündet wird. (ddp)

(AZ: I ZR 121/08)



Den Kölner Stadt-Anzeiger im Abonnement erhalten JETZT BESTELLEN!
4 Wochen Kölner Stadt-Anzeiger zum Vorzugspreis. Sie sparen mehr als 35%.

Orte des Geschehens

große Karte

Anzeige


Newsticker


Umfrage

Wollen Sie Facebook-Aktien kaufen?
Acht Jahre nach der Gründung wagt Facebook den Gang an die Börse. Bei der Emission der Aktien will das Unternehmen rund vier Milliarden Euro erlösen. Haben Sie vor, in das soziale Netzwerk zu investieren?

Hintergrund


Kölner Stadt-Anzeiger auf dem iPad


Brutto / Netto Rechner

Optimieren Sie Ihr Gehalt:
Bruttogehalt (Euro mtl.) Steuerklasse

Extra


Service


Tipps


Bildergalerien


Neue Videos – Politik/Nachrichten


Börse - Unternehmen der Region

Aktienkurse regionaler Unternehmen

BAYER 54,17 -1,90%
DEUTZ 5,30 -3,39%
DT. POST 12,95 -0,99%
DT. TELEKOM 8,91 -0,11%
INDUS 21,55 -2,93%
IVG IMMO. 1,91 -4,70%
LANXESS 53,95 -2,79%
LUFTHANSA 10,70 -3,60%
QSC 2,50 -1,96%
SOLARWORLD 4,27 -2,58%

Börsenticker

Aktien Tops & Flops

FMC 54,67 +1,02%
MERCK 81,48 +0,72%
INFINEON 7,49 +0,44%
COMMERZBANK 2,01 -7,62%
DT. BANK 33,55 -4,28%
THYSSENKRUPP 21,98 -4,27%

Glossar



Top-Links (Anzeige)


Hintergrund


Extra


Dienste