Erstellt 21.03.10, 08:55h, aktualisiert 22.03.10, 09:55h
Was den filmreifen Fall so schwierig machte, war das Fehlen der Leiche. Der 43-jährige Bestatter aus dem mittelfränkischen Heroldsbach ist seit Ostern 2007 verschwunden. Es könne gar keine Leiche geben, argumentierte der Erlanger Bestatter, der seinen Kollegen laut Anklage zu dem Mord angestiftet haben soll. S. behauptete zu Prozessbeginn über seine Anwältin, der angeblich Getötete lebe in den USA und sei wegen Steuerhinterziehung und Kindesmissbrauch auf der Flucht. Deshalb plädierte seine Verteidigerin auch auf Freispruch.
Der zweite Angeklagte dagegen hat ein umfassendes Geständnis abgelegt, in dem er den Mord gestand und die Familie des Opfers um Vergebung bat. Er warf seinem Mitangeklagten S. vor, ihn in den Ruin getrieben zu haben. Weil er erhofft habe, dass sich seine Situation dadurch wieder verbessere, habe er das Opfer, mit dem er sich eigentlich gut verstand, mit einem Kantholz erschlagen, sagte P.: "Ich habe es gemacht aus purer Existenzangst." Er hatte das Verbrechen auch bereits bei der Polizei gestanden, als er wegen eines Betrugsverfahrens gegen S. im August 2008 vernommen wurde.
Hintergrund der Bluttat soll ein Streit zwischen dem Erlanger Bestatter und dem Opfer um Geld gewesen sein. Das spätere Opfer hatte dem Erlanger Unternehmer seine Heroldsbacher Bestattungsfirma verkauft. Später forderte es laut P. mehr als die 2005 schon bezahlten 72.000 Euro und habe sogar erwogen, das Unternehmen komplett zurückzuverlangen. "Der muss weg", habe S. daraufhin gesagt.
P. berichtete, bei einer Besprechung in Erlangen habe er von S. den Auftrag bekommen, den Ex-Kollegen mit einem aus dem Sarglager herbeigeholten Kantholz zu erschlagen. Er habe den Balken in beide Hände genommen und mit voller Wucht zugeschlagen. Der 43-Jährige habe danach kein Lebenszeichen mehr von sich gegeben. Das Kantholz habe er später in den Europakanal geworfen.
Eingeäschert unter falschem Namen?
Unter dem Namen eines wenig später auf natürliche Weise gestorbenen Mannes sei dann der Bestatter im Krematorium Fürstenzell bei Passau verbrannt worden. Um eine Meldung an das hiesige Friedhofsamt zu vermeiden, habe man angegeben, die sterblichen Überreste würden auf Hawaii zur See bestattet. Die Asche habe er dann aus der Urne genommen und in die Regnitz gestreut, sagte der mutmaßliche Täter.
Aufgrund des Geständnisses beantragte sein Verteidiger eine Haftstrafe von maximal zehn Jahren, die Staatsanwaltschaft plädierte wegen Mordes auf 15 Jahre Gefängnis. Oberstaatsanwalt Thomas Strohmeier sagte, es bestehe "nicht einmal der Ansatz von Zweifel", dass der Schlüsselfelder Bestatter P. die Wahrheit sage. Folglich forderte er für den Anstifter des Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe. Zudem soll die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden, weshalb der 54-Jährige nicht nach 15 Jahren Haft freikommen könnte.
Dessen Verteidigerin wähnt ihren Mandanten einem "Rachefeldzug" des mutmaßlichen Täters ausgesetzt, weil er sein Geschäft herunter wirtschaftete und auch privat pleite ging. Entsprechend hart war auch der Umgang zwischen den beiden Angeklagten während des Prozesses. (dpa, ddp)
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